Konto-Kontroversen um Nord Stream 2: Sparkasse Vorpommern siegt vor Gericht
Die finanzielle Schieflage der Nord Stream 2 AG und ihrer Sachwalter spitzt sich weiter zu. Das Landgericht Stralsund hat die Kontokündigung durch die Sparkasse Vorpommern bestätigt – eine Entscheidung, die sowohl die Betreiber der Gaspipeline als auch ihr Sachwalter, die Transliq, in arge Bedrängnis bringt.
Besonders für Transliq, die als Sachwalter fungieren, wurde die Entscheidung mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Zwar ist die Kündigung des Kontos durch die Sparkasse als rechtmäßig anerkannt worden, jedoch lediglich als ordentliche, nicht als außerordentliche Maßnahme. Damit bleibt der Weg für Transliq frei, mögliche Regressansprüche gegen die Sparkasse geltend zu machen. Hauptargument der Bank: die drohende Gefahr von US-Sanktionen.
Währenddessen bleibt der wirtschaftliche Druck auf die Nord Stream 2 AG bestehen. Eine weitere Zahlungsfristverlängerung durch das Kantonsgericht in Zug verschafft dem Unternehmen kurzfristige Luft, doch die Mittel zur Begleichung der rund 25 Millionen Euro, die Gläubigern aus Mecklenburg-Vorpommern zustehen, sind ungewiss.
In der Zwischenzeit hat die Nord Stream 2 AG Berufung gegen die Kontokündigung bei der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Rostock, eingelegt. Das bringt elementare Fragen über die Zukunft des Projekts mit sich, das durch seine politische Brisanz und den russischen Angriff auf die Ukraine ohnehin schwer belastet ist. Nachdem die Pipeline durch Sabotage im September 2022 in Mitleidenschaft gezogen wurde, bleibt fraglich, ob und wie die wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt werden können, ohne die Insolvenz zu erklären.

