Ex-Filmmogul

Klappe, die Zweite: Weinstein-Verfahren wird neu aufgerollt

14. April 2025, 05:17 Uhr · Quelle: dpa
Der Schuldspruch 2020 galt als Meilenstein nicht nur für #MeToo – bis er vor einem Jahr überraschend kassiert wurde. Im neuen Prozess gegen Harvey Weinstein sollen ein paar Dinge anders laufen.

New York (dpa) - Eine Serie von Vorwürfen gegen den einstigen Hollywood-Mogul Harvey Weinstein wegen schwerer sexueller Übergriffe löste die weltweite MeToo-Lawine im Kampf gegen männlichen Machtmissbrauch aus. Der Schuldspruch aus dem Jahr 2020 war juristisches Neuland. Doch Verfahrensfehler führten zur Aufhebung des Urteils. Was man über die Neuauflage des Prozesses gegen den 73-Jährigen ab Dienstag (15.4.) wissen muss.

Warum wird der Prozess gegen Harvey Weinstein neu aufgerollt?

Ein Berufungsgericht in New York hatte im April 2024 die ursprüngliche Verurteilung Weinsteins aus dem Jahr 2020 überraschend kassiert. Die Richter kritisierten schwerwiegende Verfahrensfehler – vor allem die Zulassung von Zeugenaussagen, die nicht Teil der Anklage waren, mit denen aber Muster in Weinsteins mutmaßlichen Taten offengelegt werden sollten.

«Die einzigen Beweise gegen den Angeklagten waren die Aussagen der Klägerinnen», hieß es in der Begründung des Berufungsgerichts. Die zusätzlichen Zeuginnen hätten unrechtmäßig das Bild Weinsteins vor den Geschworenen geprägt.

Welche Rolle spielt der Fall für die MeToo-Bewegung?

Die Vorwürfe gegen Weinstein gelten als Auslöser der globalen MeToo-Bewegung gegen männlichen Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe weltweit. Seit 2017 hatten mehr als 80 Frauen öffentlich erklärt, der einst mächtige Filmproduzent («Pulp Fiction», «Gangs of New York») habe seine Position für sexuelle Übergriffe ausgenutzt.

Der Schuldspruch im Jahr 2020 lautete schließlich auf 23 Jahre Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Das Urteil wurde in vielen Kreisen als gesellschaftlicher Fortschritt und juristischer Meilenstein gefeiert, weil die Aussagen der Zeuginnen auch ohne klare materielle Beweise ausreichend waren, um die Jury von Weinsteins Schuld zu überzeugen. Sogar die Vereinten Nationen sprachen von einem «wichtigen Wendepunkt» bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen.

Die Aufhebung der Verurteilung schockierte viele MeToo-Unterstützende. Der mit dem Fall angestoßene kulturelle Wandel mit Fortschritten bei der Stärkung von Frauenrechten aber bleibt Expertinnen und Expertinnen zufolge von der juristischen Entscheidung weitgehend unberührt. 

Worum geht es im neuen Verfahren?

Im Zentrum des Prozesses standen damals wie heute die Vorwürfe zweier Frauen: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und 2013 die Schauspielerin Jessica Mann vergewaltigt haben. 

Nun bringt die Staatsanwaltschaft beide Anschuldigungen erneut vor Gericht, fügte jedoch noch einen weiteren Fall hinzu: Eine Frau wirft Weinstein vor, sie ebenfalls 2006 zu Oralverkehr gezwungen zu haben. Sie hatte sich zwar bereits vor dem ersten Prozess bei den Behörden gemeldet, ihre Aussagen wurden damals jedoch nicht berücksichtigt.

Die Jury-Auswahl im Weinstein-Prozess beginnt am Dienstag, die Eröffnungsplädoyers sollen am 22. April folgen. Das Verfahren könnte sich über fünf Wochen erstrecken. Weinstein hat stets jede Schuld zurückgewiesen. Seine Anwälte betonen, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen. 

Was wird im Prozess noch anders?

Die Zeuginnen, deren Missbrauchsanschuldigungen beim ersten Prozess angehört wurden, die aber nicht Teil der Anklage waren, werden nicht wieder aussagen dürfen. Auch Begriffe wie «Überlebende» dürfen im neuen Prozess nicht verwendet werden – ein Versuch von Richter Curtis Farber, das Verfahren nüchterner und rechtlich stringenter zu führen. 

Auch untersagte der Richter das Wort «Gewalt» in einer Schilderung einer Zeugin bei einer Anhörung vor Prozessbeginn. Das Gericht ließ zudem die Aussage einer Psychologin im Prozess zu, die zu den psychischen Folgen sexueller Gewalt sprechen wird. 

Was wird nicht neu verhandelt?

Während die Schuldsprüche des alten Verfahrens keine Rolle mehr spielen dürfen, bleiben die Freisprüche aus dem Jahr 2020 bestehen. Dazu zählen unter anderem die beiden schwerwiegendsten Vorwürfe – darunter der des «raubtierhaften sexuellen Angriffs». Diese dürfen im neuen Prozess nicht neu verhandelt werden.

Unabhängig vom aufgehobenen Urteil in New York bleibt Weinstein in Haft. 2023 war er in einem separaten Verfahren in Los Angeles ebenfalls wegen Sexualverbrechen zu weiteren 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch dieses Urteil wird von seiner Verteidigung angefochten.

Wie ist Weinsteins Gesundheitszustand?

Seit Monaten sorgt Weinsteins angeschlagene Gesundheit für Diskussionen. Er leidet nach Angaben seines Teams unter Bluthochdruck, Herzproblemen, Diabetes – und zuletzt wurde Berichten zufolge auch eine Leukämie-Erkrankung bestätigt. Mehrfach wurde er aus dem Gefängnis in Krankenhäuser verlegt. Der 73-Jährige tritt vor Gericht meist im Rollstuhl auf und bat den Richter, das Verfahren schnell zu starten. Viel Zeit bleibe ihm nicht mehr.

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14.04.2025 · 05:17 Uhr
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