Klage gegen Überwachung eines ehemaligen Sexualstraftäters
24. Januar 2011, 04:40 Uhr · Quelle: dpa
Aachen (dpa) - Ein Gericht in Aachen entscheidet heute, ob ein Sexualstraftäter auch nach seiner Entlassung noch 24 Stunden am Tag überwacht werden darf. Der Fall des in Heinsberg in Nordrhein- Westfalen wohnenden Mannes hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mann gilt auch nach seiner Entlassung noch als gefährlich. Deshalb wird er von der Polizei seit knapp zwei Jahren observiert. Letztes Jahr hatte das Gericht die vorläufige Einstellung der Überwachung abgelehnt