Kinderbett aus Müll: Keine Kündigung

Mannheim (dpa) - Ist ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma ein Dieb, wenn er Müll einfach mitnimmt? Um diese Frage stritten Arbeitgeber und ein angestellter Müllmann erbittert vor dem Arbeitsgericht Mannheim. Der Familienvater hatte ein ausrangiertes Kinderbettchen nach Hause geschafft hatte. Für den Chef war die Sache klar: Diebstahl. Damit ist das Vertrauensverhältnis hin - Kündigung. Das Gericht erklärte diese für unwirksam. Die Kündigung sei unverhältnismäßig.
Prozesse / Arbeit / Urteile
30.07.2009 · 16:53 Uhr
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