Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden

Auckland (dpa) - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload ursprünglich Copyright-Betrug vorgeworfen. Durch Austausch von Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein. Der Richter urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges.

Justiz / Medien / Internet / Neuseeland / USA
20.02.2017 · 06:02 Uhr
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