Keine rückwirkende Erhöhung für Hartz IV

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger können doch nicht mit höheren Leistungen für die Vergangenheit rechnen - trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils von Anfang Februar. Das unterstrich das höchste deutsche Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht hatte im Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für Hartz IV neu berechnen müsse.
Urteile / Arbeitsmarkt / Soziales
01.04.2010 · 19:12 Uhr
[7 Kommentare]
 
Marine-Inspekteur: Weitere Fregatten «absolut erforderlich»
Berlin (dpa) - Marine-Inspekteur Jan Christian Kaack fordert eine Bestellung von zwei weiteren […] (00)
Bruce Willis: So geht es dem demenzkranken Hollywood-Star
(BANG) - Rumer Willis gibt ein Update zum Gesundheitszustand ihres Vaters Bruce Willis. Die […] (01)
Review – Edifire Neo Buds Pro 2 – Kleine Stecker mit großer Leistung
Bluetooth Kopfhörer gehören als Zubehör für Smartphones im alltäglichen Leben mittlerweile dazu […] (00)
Magdeburg mit nächstem Sieg auf dem Weg zum Titel
Magdeburg (dpa) – Die Handballer des SC Magdeburg haben ihren Erfolgslauf fortgesetzt und […] (00)
Das Erste und das ZDF zeigen Leichtathletik-EM
Zwischen dem 7. und 12. Juni 2024 findet die Leichtathlet-Europameisterschaft in Rom statt. Das Erste […] (00)
RWE und PPC erweitern grüne Energieinitiative
Während RWE seine erneuerbare Energiekapazität in Griechenland erweitert, bleiben die […] (00)
 
 
Suchbegriff