Kein Versicherungsschutz bei verschwiegener chronischer Krankheit
Frankfurt/Main (dpa) - Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Eine Versicherung hat dann das Recht, Leistungen zu verweigern, so das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Vieles spreche in diesen Fällen für eine arglistige Täuschung. Das Gericht wies die Klage einer Frau gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie hatte bei Vertragsabschluss eine Verletzung an der Hand verschwiegen. Als sie berufsunfähig wurde, focht die Versicherung den Vertrag an, weil sie inzwischen von der nicht angegebenen Vorerkrankung erfahren hatte.