Kein Versicherungsschutz bei verschwiegener chronischer Krankheit

Frankfurt/Main (dpa) - Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Eine Versicherung hat dann das Recht, Leistungen zu verweigern, so das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Vieles spreche in diesen Fällen für eine arglistige Täuschung. Das Gericht wies die Klage einer Frau gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie hatte bei Vertragsabschluss eine Verletzung an der Hand verschwiegen. Als sie berufsunfähig wurde, focht die Versicherung den Vertrag an, weil sie inzwischen von der nicht angegebenen Vorerkrankung erfahren hatte.

Prozesse / Urteile
14.04.2011 · 07:47 Uhr
[0 Kommentare]
 
Union fürchtet Standortschäden durch höhere Ticketsteuer
Berlin - Angesichts der Erhöhung der Ticketsteuer zum 1. Mai hat die Union vor massiven Schäden […] (02)
Prinz Harry: Mit Meghan zu Besuch in Nigeria
(BANG) - Prinz Harry und Meghan, Herzogin von Sussex, werden Nigeria besuchen. Der Herzog von […] (00)
Sam Altman führt neues KI-Sicherheitsgremium
In einem bemerkenswerten Schritt zur Eindämmung der Risiken, die durch den Einsatz von […] (00)
Street Fighter 6: Die Herrschaft des Dämons Akuma beginnt!
Spieler*innen lassen ihre inneren Dämonen von der Leine, wenn der legendäre Akuma ab dem 22. […] (00)
iOS 18 soll neben KI-Funktionen eine Reihe App-Updates bringen
Nach der aktuellen Ausgabe des „Power on“-Newsletters von Bloomberg-Autor Mark Gurman soll das […] (00)
«Perfekte Saison» als Antrieb: Bayer im Last-Minute-Wahnsinn
Leverkusen (dpa) - Xabi Alonso war es fast ein wenig unangenehm. Mitten im erneuten Last- […] (04)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
30.04.2024(Heute)
29.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News