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Influencer in der Steuerfalle – Was bei 80.000 € Umsatz übersehen wird

21. Mai 2025, 11:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Die InvestmentWeek hat ein Szenario durchgerechnet: Eine Beauty-Influencerin mit eigener Produktlinie, 80.000 € Jahresumsatz – und überraschend vielen steuerlichen Fallstricken. Wer glaubt, dass bei „ein bisschen Instagram“ keine Gewerbesteuer anfällt, irrt gewaltig.

80.000 Euro Reichweite – und das Finanzamt scrollt mit

Beauty, Reichweite, Selbstvermarktung – für viele klingt das nach dem perfekten Job. Doch wer wie Influencerin Lisa auf Instagram Produkte bewirbt, Affiliate-Links teilt und eine eigene Kosmetiklinie verkauft, macht nicht nur Umsatz – sondern wird auch zum Fall für das Finanzamt.

Die InvestmentWeek hat ein realistisches Szenario durchgerechnet: Lisa, alleinstehend, wohnhaft in München, verdient 80.000 Euro im Jahr. Ihr steuerpflichtiger Gewinn: rund 60.000 Euro. Und der hat es in sich.

Gewerblich – nicht künstlerisch

Lisas Einnahmen stammen aus Produktplatzierungen, Provisionen und eigenem Onlinehandel. Das klingt nach Selbstständigkeit, wird aber steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Entscheidend ist: Es geht nicht um kreative oder journalistische Inhalte, sondern um kommerzielle Werbung und Produktvermarktung.

Damit fällt Lisa automatisch aus dem Kreis der Freiberufler heraus – mit Folgen. Denn Gewerbetreibende müssen nicht nur Einkommensteuer zahlen, sondern ab einem Gewinn von 24.500 Euro auch Gewerbesteuer.

München hat mit 490 Prozent einen der höchsten Hebesätze in Deutschland. Die Gewerbesteuerlast kann also schnell vierstellig werden – selbst wenn die Einkommensteuer bereits schmerzt.

Die Kleinunternehmerregelung entfällt bei Umsätzen über 25.000 Euro im Vorjahr – viele Influencer unterschätzen diese Hürde.

Gratis ist steuerpflichtig

Lisa erhält regelmäßig Beauty-Produkte „kostenlos“ von Kooperationspartnern – doch aus Sicht der Finanzverwaltung sind das Sachzuwendungen. Und die zählen steuerlich als Einnahmen.

Das Parfüm im Wert von 130 €, das Serum für 95 €, die Hotelübernachtung für die Markenkampagne in Berlin: alles muss mit dem Marktwert in der Buchhaltung auftauchen.

Ausnahmen gelten nur bei geringwertigen Artikeln unter 10 Euro oder bei Rückgabe. Wer Produkte behält, muss sie versteuern. Lisa macht also Einnahmen – selbst wenn kein Cent fließt.

Kleinunternehmerin? Nur unter Bedingungen

Mit 80.000 Euro Umsatz wäre Lisa auf den ersten Blick eine Kandidatin für die Kleinunternehmerregelung, die von der Umsatzsteuer befreit – also weder 19 noch 7 Prozent auf Rechnungen ausweisen muss.

Das Problem: Die Regelung gilt ab 2025 nur noch, wenn der Vorjahresumsatz (inkl. Umsatzsteuer) unter 25.000 Euro lag. Bei Influencern, deren Erfolg oft sprunghaft wächst, ist das schnell überschritten.

Zudem bedeutet Kleinunternehmerregelung auch: kein Vorsteuerabzug. Wer Studio, Technik, Kamera, Licht oder Reisen bezahlt, kann die gezahlte Umsatzsteuer nicht zurückholen. Für Lisa rechnet sich die Regelung oft nicht mehr – vor allem dann nicht, wenn sie Investitionen plant.

Was sofort auffällt: Viele ignorieren die Gewerbesteuer

In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehler: Die Einkommensteuer ist meist noch präsent – doch Gewerbesteuer wird häufig übersehen.

Dabei fällt sie schon bei mittleren Gewinnen an – und kann, je nach Kommune, empfindlich hoch ausfallen. Die Tatsache, dass die Gewerbesteuer nur teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird, verschärft das Problem.

Für Lisa bedeutet das: Auf ihren Gewinn von 60.000 Euro entfallen bei vollem Steuersatz rund 42 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag – also etwa 25.000 Euro. inzu kommt die Gewerbesteuer, deren Belastung in München mehrere Tausend Euro betragen kann. Macht zusammen: Eine effektive Steuerbelastung von über 45 Prozent.

Was sich steuerlich absetzen lässt – und was nicht

Gute Nachricht für Lisa: Ihre Betriebsausgaben reduzieren die Steuerlast. Dazu zählen:

  • Kamera, Licht, Laptop und Software
  • Studiomiete, Requisiten, Make-up
  • Reisekosten für Shootings und Events
  • Telefon- und Internetkosten
  • Beratungskosten (z. B. Steuerberater)

Aber: Auch hier ist Sorgfalt gefragt. Wer private und berufliche Nutzung nicht sauber trennt, riskiert Ärger bei Betriebsprüfungen. Gerade in der Influencer-Branche ist die Trennlinie oft dünn – etwa bei Mode, Technik oder Reisen.

Wer mit Hashtags Geld verdient, muss Paragraphen lesen

Lisa steht exemplarisch für viele aufstrebende Content Creator. Die steuerliche Realität holt sie oft später ein – mit Rückforderungen, Nachzahlungen und einem dicken Brief vom Finanzamt. Unser Szenario zeigt: Selbst bei einem Umsatz von „nur“ 80.000 Euro ist die steuerliche Belastung hoch – und die Fallstricke zahlreich.

Ein professioneller steuerlicher Aufbau – von der richtigen Rechtsform über die Buchführung bis zur Abgrenzung privater Ausgaben – ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht. Denn das Finanzamt scrollt mit. Und es liked nicht alles.

Finanzen / Education
[InvestmentWeek] · 21.05.2025 · 11:00 Uhr
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