Im Fokus: Social Media und die Frage der Haftung
Die mediale Berichterstattung in Deutschland steht unter dem Einfluss entscheidender rechtlicher Verantwortung, die mit der Presserechtsverantwortlichkeit einhergeht. Diese Regelung besagt, dass jene, die im Sinne des Presserechts verantwortlich sind, für strafbare Inhalte haftbar gemacht werden können, bis hin zu Haftstrafen, auch wenn sie die Inhalte nicht persönlich verfasst haben.
Große Social-Media-Plattformen wie Facebook und X jedoch weigern sich vehement, eine vergleichbare Verantwortlichkeit für Inhalte auf ihren Plattformen zu akzeptieren. Die Diskussion dreht sich um die Haftung für strafrechtlich relevante Inhalte, wobei die Frage im Raum steht: Sollten diese Plattformen nicht ebenso haftbar gemacht werden wie ein Chefredakteur einer Zeitung für die Inhalte seiner Redaktion?
Diese Thematik berührt auch die allgemeine Frage, warum digital nicht das gleiche Haftungsverständnis gelten soll wie in der analogen Welt. Inhalte, die offline als illegal gelten, sollten online nicht als akzeptabel erscheinen oder agieren dürfen, nur weil es bisher an klarer Verantwortlichkeit mangelt.

