IKEA Küche kaufen & Aktionskarte geschenkt (100€ pro 1.000€ Einkauf) – ab 2.500€ Mindesteinkauf
28. März 2026, 11:25 Uhr · Quelle: Sparbote
Noch spontan ne Küche kaufen heute?!
Schon seit einigen Tagen ist das IKEA Küchenangebot zurück - wie letztes Jahr im Herbst gibt es ordentlichen Rabatt in Form von Gutscheinen.
- IKEA Küche kaufen & Aktionskarte geschenkt bekommen
- IKEA Aktionskarte im Wert von 100€ je 1.000€ Einkaufswert für euren nächsten Einkauf geschenkt (Mindestwert der Küche: 2.500€)
- bis 28.03.2026
Neu ist dieses Mal der Mindestkaufwert von 4.500€. Kauft ihr also z.B. eine Küche für 5.500€, so schenkt euch IKEA eine Aktionskarte im Wert von 500€ für den nächsten Einkauf. Das Angebot gilt im IKEA Einrichtungshaus, den IKEA Planungsstudios sowie bei den Küchenplanungsservices.
Kleingedrucktes:
Vom 31.01. bis 28.03.2026 erhältst du als IKEA Family oder IKEA Business Network Mitglied beim Kauf einer Küche ab 2.500€ Einkaufswert einen Coupon im Wert von 100€ je 1.000€ Einkaufswert für deinen nächsten Einkauf geschenkt. Der maximale Wert des Coupons beträgt 1.000€ (Bei einem Einkaufswert von über 10.000€ bleibt der Coupon Wert bei max. 1.000€). Das Angebot gilt nur auf vorrätige Ware. Der Einkaufswert muss innerhalb eines Einkaufs erreicht werden (ohne Serviceleistungen und Versandkosten). Um deinen Coupon zu erhalten: Komm nach Auslieferung der Ware zu uns ins Einrichtungshaus (spätestens 4 Wochen nach Auslieferung) und hol dir in der Küchenabteilung das Aktions-Formular ab, damit bekommst du beim Kassenservice deinen Coupon. Alle Coupons sind ab der Ausstellung 3 Monate gültig und können in jedem IKEA Einrichtungshaus in Deutschland eingelöst werden. Nur ein Coupon pro Person und Einkauf einlösbar. Eine Einlösung für Geschenkkarten, Serviceleistungen und Lieferungen oder eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Bei Ausübung des IKEA Rückgaberechts in Bezug auf Ware, die zur Gewährung des Rabatts geführt hat, entfällt dein Anspruch auf den Rabatt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, mit dem Rabattbetrag aufzurechnen und diesen vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen.


