Hintergrund: Richtlinien zur Dienstwagen-Nutzung
Demnach wird Regierungsmitgliedern wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein personengebundener Dienstwagen grundsätzlich «zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung» zugeteilt (Paragraf 14.1).
Für Privatfahrten haben diese dabei «kein Entgelt zu entrichten» (20.1). Allerdings heißt es weiter: «Die Besteuerung geldwerter Vorteile aus einer privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bleibt unberührt.» (20.2)
Zulässig ist auch die Mitnahme von Privatpersonen. Nicht der Regierung angehörende Personen, also etwa ein Fahrer, bedürfen dazu aber der Genehmigung des zuständigen Referatsleiters oder des dienstältesten Fahrzeugnutzers (13.1) und eines schriftlichen Haftungsausschlusses der mitgenommenen Privatperson (13.2). Für Regierungsmitglieder gilt diese Einschränkung nicht (16.1). An den Fahrtkosten müssen die privaten Mitfahrer sich nicht beteiligen (19).