Hintergrund: Die Vorwürfe gegen Oberst Klein

21. Januar 2010, 22:12 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Die Umstände des von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordneten Luftangriffs bei Kundus am 4. September mit bis zu 142 Opfern bergen politischen Zündstoff.

Die Bundeswehr hatte bereits am 9. September über ihre Militärpolizei Fehler in einem ersten Untersuchungsbericht aufgelistet - er liegt der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. Die NATO, der Deutschland diesen Feldjägerbericht übermittelt hatte, untersuchte den Vorgang intensiv und stellte die Ergebnisse auf 73 Seiten mit 500 Seiten Anhang zusammen.

Details aus diesem von der NATO als geheim eingestuften Bericht sickerten seit der Übergabe an das Verteidigungsministerium Ende Oktober durch. Mehrere Medien berichteten auszugsweise über die Inhalte. Dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» liegt der Bericht inzwischen vollständig vor. Die NATO-Angaben spielen eine Schlüsselrolle im Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre - und werfen die Frage auf, wie Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf dieser Basis den Luftschlag zunächst als «militärisch angemessen» einstufen konnte. Obwohl er zum Zeitpunkt des Angriffs am 4. September noch gar nicht im Amt war, ist er die Zielscheibe der Opposition im Ausschuss.

Was wird Klein vorgeworfen?

Klein soll sich auf eine einzige Person in der Nähe des Ortes verlassen haben, um Informationen darüber zu bekommen, was sich rund um die von Taliban entführten beiden Tankwagen abspielte. Die Lastwagen steckten in einem Flussbett in der Nähe des deutschen Feldlagers fest. Der Informant soll keine Blickverbindung zum Geschehen gehabt haben. Klein soll ferner die US-Piloten angelogen haben, in dem er ihnen versicherte, deutsche Truppen hätten «Feindberührung» mit Aufständischen («Troops in contact»). Ferner soll er von einer unmittelbaren Gefahr für seine Kameraden gesprochen haben. Nur unter solchen Voraussetzungen dürfen die ISAF-Truppen Luftangriffe fliegen. Der ISAF-Kommandeur Stanley McChrystal hatte die Kriterien bewusst verschärft, um zivile Opfer möglichst zu vermeiden.

Wurde ausreichend Rücksicht auf Zivilisten genommen?

Die US-Piloten schlugen nach Bundeswehrangaben mehrfach eine Warnung per Tiefflug vor. Klein habe abgelehnt. Schon kurz nach dem Angriff soll er dem damaligen Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan erklärt haben, sein Ziel seien nicht nicht nur die Tankwagen, sondern auch die «Vernichtung» von Aufständischen gewesen. Klein selbst soll seine Quelle mehrfach gefragt haben, ob Zivilisten am Ort seien und stets die Antwort «Nein» erhalten haben. Auch die ihm von den Piloten übermittelten Bilder hatten seiner Einschätzung keine Hinweise auf Zivilisten gegeben. Die Unterscheidung zwischen radikalislamischen Taliban und Zivilisten ist allerdings schwer, da die Aufständischen keine Uniformen tragen. Unter den Toten waren schließlich viele Zivilisten - was die Bundesregierung wochenlang nicht bestätigen wollte.

War der Angriff «militärisch angemessen»?

Der NATO-Bericht soll den Eindruck erwecken, dass dies nicht der Fall war - dennoch bewertete Guttenberg auf Basis dieses Berichts den Luftschlag zunächst als angemessen - obwohl er zugleich auf von der NATO festgestellte Verfahrensfehler verwies. Er ging sogar über die Bundeswehr-Bewertungen hinaus, als er am 6. November sagte, der Angriff sei unvermeidlich gewesen. Ihm später vorgelegte Berichte, die nach Angaben des Ministers seinen Sinneswandel herbeiführten, sollen bereits in den NATO-Bericht eingeflossen sein.

Was entlastet Klein?

Dem Einsatzführungskommando wurde am 4. September in einem der dpa vorliegenden Schreiben mitgeteilt, dass Benzin von den Tankern abgezapft und auf Geländewagen verladen wurde. Es wurde befürchtet, die Pick Ups könnten als rollende Bomben gegen deutsche Soldaten eingesetzt werden. Zudem hatten Geheimdienstkreise Informationen über einen Taliban-Plan zur Erstürmung des deutschen Feldlagers. Klein war in einer massiven Drucksituation, zumal sich die Angriffe auf Bundeswehr-Soldaten häuften.

Was hat Klein zu befürchten? Was Guttenberg?

Die Bundesanwaltschaft prüft, ob sie Ermittlungen einleitet - diese Prüfung dauert noch an. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob sie überhaupt zuständig ist. Alles dreht sich um die Frage, ob der Angriff angemessen war - es wird schwierig sein, einen Anfangsverdacht gegen Klein zu begründen, dass er gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßen hat. Die oberste deutsche Anklagebehörde muss auch klären, ob in diesem Fall erstmals das Völkerstrafrecht gegen einen deutschen Soldaten angewendet werden muss. Guttenberg hat bislang nicht erläutert, welche zusätzlichen Informationen seines Sinneswandel begründen. Wenn er dem Parlament nicht schlüssig erklären kann, warum ihm nicht bereits der NATO-Bericht für die Einstufung des Angriffs als «militärisch nicht angemessen» ausreichte, dürfte die Opposition seinen Rücktritt fordern.

Konflikte / Bundeswehr / Untersuchungsausschuss / Afghanistan
21.01.2010 · 22:12 Uhr
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