Hintergrund: Berlusconi und die Justiz
Einige Verfahren endeten in erster Instanz sogar mit Gefängnisstrafen, die Urteile wurden später aber aufgehoben. Auch Gesetze halfen ihm, Staatsanwälte und Richter abzuschütteln.
So wurde 2008 ein Korruptionsprozess gegen Berlusconi ausgesetzt, weil ein neues Gesetz den vier ranghöchsten Politikern des Landes Immunität gewährte. Zuvor musste sich der Medien-Milliardär in Mailand wegen der Bestechung des britischen Anwalts David Mills verantworten. 1998 soll Berlusconi ihm 600 000 US-Dollar bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern Mediaset Falschaussagen macht. Im Februar 2009 wurde Mills deshalb zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vorwürfe wegen Bilanzfälschung ließ ein Gericht 2002 nach langen Beratungen als verjährt fallen. Angeblich hatte Berlusconi als Präsident des Fußballclubs AC Mailand 1992 den Millionentransfer für einen Spieler teils mit Schwarzgeld bezahlt und zu niedrig deklariert.
Ein Verfahren um Korruption beim Kauf des Buchverlags Mondadori stellten die Richter 2001 wegen Verjährung ein. Angeblich hatte Berlusconi die römische Justiz bestochen.
1999 wurde Berlusconi gerichtlich vom Vorwurf mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten beim Kauf eines privaten Grundstücks freigesprochen. Wegen Verjährung und Amnestie entfiel jede weitere Strafverfolgung.
Wegen illegaler Parteienfinanzierung verurteilte ein Gericht Berlusconi 1998 zu 28 Monaten Haft. Ein Jahr später wurde das Urteil aufgehoben. In der Sache ging es um Zahlungen von damals umgerechnet 20 Millionen Mark (rund 10,2 Millionen Euro) auf schwarze Konten des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Bettino Craxi.
Der Verdacht, Berlusconis früheres Unternehmen Fininvest habe Anfang der 90er Jahre 330 000 Mark Schmiergelder an Steuerprüfer gezahlt, endete 1998 mit Berlusconis Verurteilung zu 33 Monaten Haft. In einem Berufungsverfahren im Jahr 2000 wurde der damalige Oppositionschef aber freigesprochen.
Wegen Bilanzfälschung beim Erwerb der Filmverleihfirma Medusa in den 1980er Jahren verurteilte ein Gericht Berlusconi 1997 zu 16 Monaten Haft. Im Jahr 2000 wurde er wegen «erwiesener Unschuld» freigesprochen.
Weil er seine Mitgliedschaft in der berüchtigten Geheimloge P2 bestritten hatte, wurde Berlusconi 1990 wegen Meineids verurteilt. Das Urteil wurde in einer Berufungsverhandlung bestätigt, verfiel aber wegen einer Amnestie.