Heizkostenabrechnung selbst erstellen – mit der richtigen Software zur rechtssicheren Abrechnung

Einmal im Jahr müssen Vermieter die Heizkosten für ihre Liegenschaften abrechnen – so schreibt es die Heizkostenverordnung vor. Neben der Verbrauchserfassung sind dabei zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten: Abrechnung nach Verbrauch, korrekte Verteilerschlüssel, sowie seit Kurzem auch die Pflicht zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Diese komplexen Anforderungen führen dazu, dass viele Vermieter und Hausverwaltungen die Aufgabe an externe Ablesedienste und Abrechnungsfirmen delegieren.
Doch der Trend geht zunehmend in eine andere Richtung. Immer mehr Hausverwaltungen – und auch private Vermieter – setzen auf Softwarelösungen für die Immobilienverwaltung, mit denen sich Heizkostenabrechnungen selbst erstellen lassen. Die Programme führen Schritt für Schritt durch den Abrechnungsprozess, berücksichtigen aktuelle gesetzliche Vorgaben und sorgen für rechtssichere Ergebnisse. Ein weiterer Vorteil: Die Heizkostenabrechnung kann direkt in die Betriebskostenabrechnung integriert werden – Doppelarbeit entfällt, und alle Daten liegen zentral in einem System vor.
Auch im Verwalteralltag ergeben sich dadurch praktische Vorteile. Vermieter müssen sich nicht mehr nach den Terminen externer Dienstleister richten und vermeiden zeitaufwändige Abstimmungen. Die Erstellung erfolgt flexibel und unabhängig – bei Bedarf sogar kurzfristig. Hausverwaltungen können ihre Abrechnungen intern abwickeln und damit eine zusätzliche Dienstleistung anbieten, die sich als separate Einnahmequelle nutzen lässt. Auch für private Vermieter lohnt sich der Aufwand: Ihre eigene Arbeitsleistung bei der Erstellung der Abrechnung ist umlagefähig – ein finanzieller Ausgleich für den Zeitaufwand, den die Erstellung mit sich bringt.
Cloudbasierte Softwarelösungen bieten damit eine echte Alternative zum klassischen Outsourcing der Heizkostenabrechnung. Sie schaffen Unabhängigkeit, ermöglichen Effizienz im Verwaltungsalltag und stärken die Eigenverantwortung von Vermietern – sowohl im professionellen als auch im privaten Bereich.

