Einmal im Jahr müssen Vermieter die Heizkosten für ihre Liegenschaften abrechnen – so schreibt es die Heizkostenverordnung vor. Neben der Verbrauchserfassung sind dabei zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten: Abrechnung nach Verbrauch, korrekte Verteilerschlüssel, sowie seit Kurzem auch die ...

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