Hagelschaden: Kein Anspruch bei Haftpflichtversicherung
TÜV Rheinland: Das sollten Fahrzeughalter berücksichtigen / Schäden am besten mit Fotos dokumentieren / Anweisung des Versicherers befolgen

(pressebox) Köln, 26.05.2017 - Gewitter entladen sich mit teils ungeheurer Wucht. Wenn Hagel mit im Spiel ist, kann das für Autobesitzer unangenehme Folgen haben – in Form von Beulen und Dellen am eigenen Fahrzeug. Betroffene sollten schnell handeln, den entstandenen Hagelschaden optimalerweise mit Fotos dokumentieren und die Versicherung kontaktieren. Die zahlt jedoch nur, wenn das Auto voll- bzw. teilkaskoversichert ist. „Generell muss der Halter nachweisen, dass der Schaden durch Hagel verursacht wurde“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Das kann ein Foto belegen oder aber man wendet sich ans Wetteramt, welches Hagelschauer bescheinigen kann.“ In der Regel sind aber in einer Region mehrere Fahrzeuge betroffen, was den Nachweis vereinfacht.“

Nicht alle Schäden sind kostengünstig zu beheben
Die weiteren Schritte werden vom Versicherer vorgegeben. In der Regel schickt der einen Gutachter oder lässt sich, abhängig von den zu erwartenden Reparaturkosten, einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt zuschicken. „Die Sachverständigen von TÜV Schaden- und Wertgutachten sind in dieser Hinsicht eine gute Adresse. Sie haben viel Erfahrung und die technischen Möglichkeiten, den Schaden gut und in Gänze zu erfassen“, rät Mißbach. „Oftmals können Dellen durch die kostengünstige Smart-Repair-Methode entfernt werden. Es kann aber auch sein, dass ganze Teile ausgetauscht werden müssen.“ Dann kann es teuer werden. Hierbei gilt: Der Versicherer übernimmt nur Kosten, die den Zeitwert des Fahrzeugs nicht übersteigen. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Besondere Vorsicht bei Scheibenschäden
Akuter Handlungsbedarf ist vor allem dann geboten, wenn durch den Hagel Scheiben durchschlagen wurden. „In diesem Fall das Auto vor eintretendem Wasser schützen und die betroffene Stelle abkleben. Eine beschädigte oder zerborstene Scheibe kann auch als ‚Verleitung zum Diebstahl‘ gewertet werden, was wiederum die Versicherungsleistung im Falle einer entsprechenden Tat beeinflusst“, erklärt der Experte. „Bei einem Scheibenschaden am besten Fotos machen, die Versicherung anrufen und sofort eine Werkstatt aufsuchen.“
Fahrzeugbau / Automotive
[pressebox.de] · 26.05.2017 · 10:00 Uhr
[0 Kommentare]
 
Hofreiter plädiert für schnelle EU-Erweiterung
Berlin - Anlässlich des Jahrestags der EU-Osterweiterung vor 20 Jahren hat sich der Vorsitzende […] (00)
Ronnie Wood: Live-Auftritte sind besser als jede Droge
(BANG) - Ronnie Wood glaubt, dass der Adrenalinschub bei Live-Auftritten stärker ist als jeder […] (00)
Luxuswahn! Norderney übertrifft Sylt in Immobilienpreisen.
Ein neuer Spitzenreiter am Immobilienmarkt: Norderney lässt Sylt im Luxussegment hinter sich. […] (00)
Bayern mit Musiala, Sané und Jubilar Müller gegen Real
München (dpa) - Der FC Bayern München startet mit den lange fraglichen Fußball-Nationalspielern […] (02)
inZOI: Neues Life Simulation Game von KRAFTON, Inc. erweitert Roadmap
KRAFTON, Inc. hat die Entwicklungs-Roadmap 2024 für sein kommendes Life Simulation Game inZOI […] (00)
FOX will 7 Millionen Dollar für einen Super Bowl-Spot
Der Fernsehsender CBS und Nickelodeon haben am 11. Februar über 121 Zuschauer für den Super Bowl gewonnen. […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
01.05.2024(Heute)
30.04.2024(Gestern)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News