Grundsteuer im Fokus: Bundesfinanzhof unterstützt pauschales Modell
Die Debatte um die Grundsteuer zeigt keine Zeichen der Beruhigung. Der Spagat zwischen administrativer Effizienz und individueller Gerechtigkeit bleibt eine Herausforderung für Gesetzgeber und Institutionen. Der immense Aufwand, der mit der Festsetzung der Grundsteuer für sämtliche Immobilien verbunden ist, darf nicht aus dem Ruder laufen.
Es ist schlichtweg nicht praktikabel, jede Immobilie mit all ihren spezifischen Besonderheiten individuell zu bewerten. In diesem Kontext hält der Bundesfinanzhof das pauschalisierte Verfahren des Bundesmodells dennoch für verfassungsrechtlich tragbar. Somit wird eine Balance angestrebt, die sowohl die praktische Anwendbarkeit als auch die Handhabbarkeit einer Massenbearbeitung gewährleistet, ohne dabei die notwendige Einzelfallgerechtigkeit aus den Augen zu verlieren. Der Gesetzgeber und die Gerichte stehen weiterhin vor der Herausforderung, die Praxistauglichkeit des Systems zu bewahren und gleichzeitig individuelle Aspekte angemessen zu berücksichtigen.

