Google passt Suchmaschinenpräsentation an EU-Digitalgesetz DMA an

In Anpassung an das neu in Kraft getretene europäische Digitalgesetz DMA, hat Google angekündigt, Spezialsuchmaschinen in den Suchergebnissen stärker hervorzuheben. Der digitale Gigant plant, Angebote von Vergleichsportalen – unter anderem für Flüge, Hotels oder Einkaufsmöglichkeiten – ausführlicher zu präsentieren. Gleichzeitig entfernt das Unternehmen einige eigene Dienste, welche bisher dazu dienten, Konsumenten direkt zu gewerblichen Angeboten zu leiten; die Google Flugsuche wird als ein solches Beispiel genannt.

Mit horizontal scrollbaren Karussell-Galerien beabsichtigt Google nun, Nutzern relevante Inhalte verschiedener Spezialsuchdienste anzuzeigen. Bei gezielten Anfragen, etwa nach Restaurants in einer bestimmten Stadt, könnten Informationen aus unterschiedlichen Diensten in einer Ansicht kombiniert werden. Daten von Google sollen dabei auf Augenhöhe mit jenen anderer Anbieter integriert werden. Zudem könnte die Darstellung künftig je nach Standort des Nutzers differenziert werden.

Die Umsetzung dieser Änderungen folgt den Bestimmungen des Digital Markets Acts (DMA), der für sogenannte Gatekeeper – dominante Online-Plattformen – einen fairen Wettbewerb sicherstellen soll. Die Google-Suche ist einer von 22 Diensten aus sechs Unternehmungen, die von der EU-Kommission als Gatekeeper eingestuft wurden. Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote soll nun Wettbewerbsnachteile verhindern.

Lange Zeit hat Google versucht, Nutzern auf ihre Suchanfragen nicht nur eine Auswahl, sondern direkte Antworten zu präsentieren. Dies brachte dem Unternehmen Kritik seitens Spezial-Suchservices ein, die darin eine unfaire Vorteilsnahme sahen. Google hingegen argumentierte stets, man agiere zum Nutzen der Verbraucher und nicht im Interesse anderer Suchmaschinenbetreiber.

Im Gegensatz zu Konkurrent Apple bedeutet das DMA für Google im Bereich des Smartphone-Marktes geringere Umstellungen. Im Android-Betriebssystem war die Installation von Apps aus diversen Quellen sowie die alternative Zahlungsabwicklung für App-Entwickler schon früher möglich. Apple dagegen, das eine strenge Exklusivität für den eigenen App Store und interne Zahlungssysteme postulierte, sieht sich durch das DMA zu einer Öffnung und damit zu neuen Herausforderungen gezwungen, wenngleich das Unternehmen Bedenken hinsichtlich des Nutzerschutzes äußert. (eulerpool-AFX)

Technology
[Eulerpool News] · 05.03.2024 · 17:08 Uhr
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