Gewerkschaft der Polizei: Investitionen in innere Sicherheit von Schuldenbremse ausnehmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzt sich vehement dafür ein, dass Investitionen in die innere Sicherheit nicht auf die verfassungsmäßige Schuldenbremse angerechnet werden. Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, argumentiert, diese Ausgaben ebenso wie die der äußeren Sicherheit von den Begrenzungen auszunehmen.
In einem Gespräch mit der "Rheinischen Post" äußerte er diesbezüglich seine Forderung im Vorfeld der Präsentation des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2026. Laut Kopelke sieht sich Deutschland zunehmend Bedrohungen gegenüber, die von Cyberangriffen, Drohnen und Sabotage bis hin zu Spionage und Desinformationskampagnen reichen.
Besondere Besorgnis äußerte er auch hinsichtlich der gewalttätigen Proteste extremistischer Gruppierungen, der eskalierenden Messerkriminalität, der internationalen Drogenkriminalität an deutschen Hafendocks und der allgegenwärtigen Cyberkriminalität. Angesichts dieser Herausforderungen fordert der GdP-Chef dringend mehr personelle und finanzielle Ressourcen zur effektiven Krisenbewältigung.
Am Mittwoch plant das Bundeskabinett, die Haushaltspläne für das nächste Jahr zu verabschieden, wobei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Entwurf im Anschluss präsentieren wird. In der Vergangenheit wurden bereits Abstriche an der Schuldenbremse zugunsten höherer Verteidigungsausgaben vorgenommen.

