Gerresheimer passt Bilanzierungspraxis an und setzt auf Transparenz
Der Verpackungsspezialist Gerresheimer hat im Zuge einer Überprüfung durch die Finanzaufsicht Bafin beschlossen, seine Bilanzierungspraxis zu ändern. Dies wurde am Montag in einer Mitteilung bekannt gegeben. Ab dem Konzernabschluss 2025 werden keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen mehr berücksichtigt. Auch in Zukunft wird Gerresheimer auf diese Praxis verzichten, was bei Anlegern auf Erleichterung stieß, da die erforderlichen Korrekturen früherer Geschäftsjahre überschaubar bleiben.
Bill-and-Hold-Vereinbarungen sind zwar legal und häufig anzutreffen, doch erfordern sie eine strikte Regulierung. Unter solchen Vereinbarungen werden Waren in Rechnung gestellt, bevor sie an den Kunden übergeben werden, weil dieser die Ware zu einem späteren Zeitpunkt erhalten möchte. Die Bafin stellte jedoch im September fest, dass bei Gerresheimer teilweise Umsätze bereits im Geschäftsjahr 2024 verbucht wurden, obwohl die Verfügungsgewalt über die Waren noch nicht an die Kunden übergegangen war. Dies führte zu der Annahme, dass die Umsätze im Konzernabschluss 2024 zu hoch angesetzt worden seien.
Eine von Gerresheimer beauftragte Anwaltskanzlei stellte fest, dass ein Umsatz von drei Millionen Euro möglicherweise nicht in das Geschäftsjahr 2024 hätte aufgenommen werden dürfen. Gerresheimer kündigte daraufhin an, alle im Jahr 2024 verbuchten Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen in Höhe von 28 Millionen Euro zu korrigieren. Diese Umsätze werden stattdessen in das Jahr 2025 verschoben. Weiterhin wird ein Umsatz von 10 Millionen Euro, der ursprünglich für 2023 gemeldet wurde, nun für 2024 berücksichtigt.
Durch die Korrekturen sinkt der berichtete Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 um 1 Prozent auf 2,036 Milliarden Euro. Auch das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) verringert sich um 1 Prozent auf 419,4 Millionen Euro.

