Gerichtsbeschluss: Bundespresseamt darf weiterhin auf Facebook bleiben
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem richtungsweisenden Fall entschieden, dass die Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook fortsetzen darf. Trotz der Bedenken des Datenschutzes, wie sie der ehemalige Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Anfang 2023 äußerte, darf das Bundespresseamt mit seinem Facebook-Auftritt weiter bestehen bleiben.
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, sieht den Facebook-Mutterkonzern Meta in der Pflicht, Einwilligungen für die Datennutzung einzuholen und entlastet damit die Bundesregierung. Kelber hatte ursprünglich gefordert, die Facebook-Seite abzuschalten, da seiner Meinung nach eine datenschutzkonforme Verwaltung durch Behörden nicht möglich sei.
Das Bundespresseamt sieht in der gerichtlichen Auseinandersetzung zudem ein Musterverfahren, das über den konkreten Fall hinaus Rechtsklarheit für den Betrieb von Social-Media-Seiten durch staatliche Stellen erbringen könnte. Aktuell führt die Seite der Bundesregierung rund eine Million Follower und ist seit Beginn des Rechtsstreits weiterhin aktiv geblieben.
Die neue Datenschutzbeauftragte, Louisa Specht-Riemenschneider, teilt die Sorgen ihres Vorgängers hinsichtlich der Datensammlung durch Meta und wird möglicherweise eine Berufung gegen das Kölner Urteil einlegen. Eine definitive Entscheidung könnte dann am Oberverwaltungsgericht in Münster fallen.

