Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem richtungsweisenden Fall entschieden, dass die Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook fortsetzen darf. Trotz der Bedenken des Datenschutzes, wie sie der ehemalige Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Anfang 2023 äußerte, darf das ...

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