Gericht weist Klage ehemaliger Sexsklavinnen gegen Japan ab

Seoul (dpa) - Südkoreanische Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg haben in ihrem Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten.

Das zentrale Bezirksgericht in Seoul wies am Mittwoch in einem Zivilprozess die Entschädigungsklage gegen Japan von 20 ehemaligen Sexsklavinnen und Opfer-Angehörigen ab. Das Gericht habe die Staatenimmunität angeführt, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen darf, berichteten südkoreanische Sender. Falls es Ausnahmen dieses völkerrechtlichen Grundsatzes zulasse, würden diplomatische Verwerfungen unvermeidlich sein.

Zehntausende Koreanerinnen und andere Asiatinnen wurden nach Angaben von Historikern während des Weltkriegs dazu gezwungen, dem japanischen Militär in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Nur noch 15 Südkoreanerinnen sind als Überlebende der ehemaligen Sexsklaverei registriert. Korea war von 1910 bis 1945 eine japanische Kolonie.

Tokio sieht das Thema Entschädigung durch einen bilateralen Vertrag von 1965 als abgeschlossen an. Der Zwist um die Entschädigung von Sexsklavinnen sowie ehemaligen Zwangsarbeitern aus Korea belastet die Beziehungen beider Nachbarländer seit Jahrzehnten.

Noch im Januar hatte dasselbe Gericht in Seoul in einem anderen Verfahren entschieden, Japan solle in 12 Fällen Entschädigung leisten. Umso heftiger fiel jetzt die Kritik von Amnesty International und Aktivisten aus, die die Opfer unterstützen.

«Die heutige Entscheidung ist eine große Enttäuschung, weil sie den Überlebenden dieses militärischen Sklavereisystems ... keine Gerechtigkeit liefert», sagte der Ostasien-Forscher von Amnesty, Arnold Fang. Dieses Urteil widerspreche der Entscheidung vom Januar.

Die 92-jährige Mitklägerin Lee Yong Soo, die sich als Opfer für eine Entschädigungsregelung einsetzt, nannte die Entscheidung «absurd». «Trotz des Urteils werden wir den Fall an den Internationalen Gerichtshof bringen», sagte sie vor Journalisten. Die Kläger-Gruppe hatte 2016 in ihrer Klage eine Entschädigung von 200 Millionen Won (etwa 149.000 Euro) je Betroffene gefordert.

Das Gericht bezog sich in seinem jetzigen Urteil auch auf ein in Südkorea umstrittenes Abkommen zwischen den Regierungen in Seoul und Tokio von 2015, durch das der Streit um die Sexsklaverei erledigt sein sollte. Es seien damals auch Meinungen von Opfern angehört worden, wurde das Gericht zitiert. Einige der Opfer hätten zudem Geld von einer - später wieder aufgelösten - Stiftung erhalten, die damals gegründet worden sei.

Südkoreas Verfassungsgericht hatte Ende 2019 eine Beschwerde gegen dieses Abkommen zurückgewiesen. Das Gericht vertrat dabei die Ansicht, es handle sich um eine «politische Vereinbarung», die nicht von den Parlamenten ratifiziert worden sei und somit auch nicht rechtlich bindend sei. Die Opfer und ihre Familien hatten dagegen argumentiert, das Abkommen sei ohne ihre Zustimmung zustande gekommen.

International / Prozesse / Geschichte / Südkorea / Japan
21.04.2021 · 11:49 Uhr
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