Gericht verbietet Apple CO2-Neutral-Werbung in Deutschland
Der Technologieriese Apple steht vor einer gerichtlichen Herausforderung in Deutschland: Das Landgericht Frankfurt hat dem Unternehmen untersagt, seine Smartwatches als 'CO2-neutral' zu bewerben, und ist damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefolgt. Der Vorwurf der Umweltorganisation lautet 'Greenwashing', was im Urteil als irreführende Werbung bestätigt wurde. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss Apple sofort auf die umstrittenen Werbeaussagen verzichten, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Verstöße könnten Apple ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fall einbringen.
Apple hatte seit 2023 bestimmte Modelle der Apple Watch als ihre ersten 'CO2-neutralen' Produkte vermarktet, indem sie Emissionen durch Kompensation reduzieren wollten. Dies geschah über naturbasierte Projekte, bei denen jedoch Zweifel an der Langfristigkeit bestehen. Ein Aufforstungsprojekt in Paraguay sei nur bis 2029 gesichert, was laut Gericht nicht den Erwartungen der Verbraucher entspricht, die eine Kompensation bis 2050 erwarten würden. Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, betonte, dass das Projekt einfach nicht ausreichend durchdacht sei.
Apple bleibt derweil bei seiner Umweltstrategie und betont die Innovationen in den Bereichen sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designs. Ungeachtet des Urteils versichert der Konzern, weiterhin in naturbasierte Projekte zu investieren. Zudem plant das Unternehmen, ab 2026 keine klimanbezogenen Aussagen mehr zu verwenden. Ein speziell entwickeltes Logo für die Smartwatches wurde vom Gericht als Erkennungszeichen und nicht als Gütesiegel bewertet.
Die Deutsche Umwelthilfe unterstreicht, dass mit solch rigorosen Klagen auch Großkonzerne zu greifbaren und ehrlichen Informationen verpflichtet würden, die sich mit den realen Umweltfolgen ihrer Produkte auseinandersetzen.

