Gericht: Steuerfahnder dürfen mit gekaufter Daten-CD ermitteln

Koblenz (dpa) - Steuerfahnder dürfen auf Basis einer vom Staat gekauften Daten-CD ermitteln. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Ein Mann aus Trier hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ermittlungen gewehrt. Grundlage war ein 2013 vom Land Rheinland-Pfalz für rund 4,4 Millionen Euro gekaufter Datensatz. Der Kauf solcher mutmaßlich illegal entstandener Steuerdaten-CDs ist höchst umstritten. Das Land Rheinland-Pfalz sagt, der Erwerb solcher Daten sorge für mehr Steuergerechtigkeit.

Prozesse / Steuern / Urteile
24.02.2014 · 11:02 Uhr
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