Gericht erlaubt Lokführerstreik - Bahn geht in Berufung
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Montag in erster Instanz eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den geplanten Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) abgelehnt. Die Bahn hatte argumentiert, dass die GDL mit der Gründung einer Genossenschaft auch als Arbeitgeber auftrete und somit kein Tarifabschlüsse mehr abschließen dürfe. Das Gericht erkannte jedoch keine offenkundige Tarifunfähigkeit und erlaubte den Streik. Die Bahn kündigte daraufhin an, vor das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen.
Der Bundeseigene Konzern hat vorerst seinen Versuch, den Arbeitskampf juristisch zu stoppen, gescheitert. Die Gewerkschaft kündigte an, den Streik wie geplant durchzuführen. Er soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit stattfinden. Sollte die Bahn auch vor dem LAG scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen.
Der Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Bahn dauert seit Anfang November an. Neben einer Lohnerhöhung streitet die Gewerkschaft vor allem um die Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Verhandlungen wurden bereits von der GDL für gescheitert erklärt.
Die Deutsche Bahn rechnet damit, dass der Streik Millionen Fahrgäste beeinträchtigen wird. Sie plant einen Notfahrplan mit einem stark eingeschränkten Angebot. Bereits bei den Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. (eulerpool-AFX)

