Gericht entscheidet für Elbtunnel: Weg frei für Infrastrukturprojekt der A20
In einem zukunftsweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für den Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt freigemacht, indem es alle drei vorliegenden Klagen zurückwies. Dies betrifft die Beschwerden der Elbfähre-Betreiber zwischen Wischhafen und Glückstadt sowie die der Umweltverbände Nabu und BUND. Diese gerichtliche Entscheidung sorgt im schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium sowie bei den Projektverantwortlichen der Deges für eine Welle des Optimismus.
Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen brachte seine Zufriedenheit zum Ausdruck und betonte die Bedeutung des Tunnels als Kernstück der A20 für die Verbindung und Förderung wirtschaftlicher sowie kultureller Belange von Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die unanfechtbare Entscheidung lässt jedoch Raum für weitere Planung, da sie sich nur auf den Teil der Elbquerung in Schleswig-Holstein konzentriert.
Die FRS Elbfähre, vormals als Kläger aktiv, scheint mit dem Ausgang zur Sicherung von Rechtsansprüchen ebenfalls übereinzustimmen. Dies bestätigte Geschäftsführer Tim Kunstmann. Trotz des drohenden Risikos für das spezifische Fährunternehmen, sieht die FRS-Gruppe keinen Existenzkampf für ihr Gesamtportfolio, zu dem unter anderem auch die Syltfähre und der Helgoland-Katamaran "Halunder Jet" zählen.
Eine Zurückweisung erfuhr der erste Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel bereits 2016, damals noch aufgrund eines Mangels an öffentlicher Beteiligung. Die neuerliche Klage richtete sich gegen den Anfang 2023 eingereichten Planänderungsbeschluss.
Steffi Wulke-Eichenberg, Bereichsleiterin bei der Deges, und Hagen Goldbeck, IHK-Präsident, äußerten sich hocherfreut über das Signal des Gerichts und das langjährige Bemühen um eine detaillierte Prüfung des Projektes.
Die Historie des Bauvorhabens ist von Hürden geprägt, wie das Beispiel des Fledermausschutzes zeigt, der 2013 den Weiterbau ostwärts von Bad Segeberg vorübergehend stoppte. Die Hoffnungen liegen nun darauf, dass die angrenzenden Verfahren der A20-Abschnitte beschleunigt und die Bauarbeiten eingeleitet werden können. Die angestrebte A20 soll als Nord-West-Umfahrung Hamburgs weiter bis zur A26 in Niedersachsen führen und auf diese Weise einen wesentlichen Infrastrukturausbau Deutschlands markieren. (eulerpool-AFX)