Gericht bestätigt: Bafin handelt im Wirecard-Skandal rechtmäßig
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt ein klares Zeichen für die Bafin: Die Bundesfinanzaufsicht muss einer Aktionärin von Wirecard aus Krefeld keinen Schadenersatz zahlen. Die Berufung der Kleinaktionärin gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld wurde zurückgewiesen. Hintergrund ist der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard im Jahr 2020, der mit einer kapitalen Bilanzlüge verbunden war.
Im Verfahren argumentierte die Klägerin, dass ihr erhebliche finanzielle Verluste entstanden seien, da die Bafin durch ein Verbot von Leerverkäufen und eine Strafanzeige gegen Journalisten der "Financial Times" eine trügerische Sicherheit über die Situation bei Wirecard vermittelt habe. Infolge dessen habe sie weitere Aktien erworben.
Das Gericht befand jedoch, dass die Maßnahmen der Bafin nicht als schuldhafte Amtspflichtverletzung zu betrachten sind. Das Leerverkaufsverbot sei eine vertretbare Maßnahme gewesen, angesichts der Spekulationen und des Risikos weiterer Angriffsszenarien. Die Behörde habe mit dem Verbot keine Aussage über die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe gegen Wirecard getroffen.
Zudem erklärte das Gericht, dass die Einschätzung der Aktionärin, wonach der Verzicht auf die Maßnahmen seitens der Bafin das Unternehmen früher in eine Abwärtsspirale hätte schicken können, als spekulativ. Die Revision wurde nicht zugelassen, jedoch steht der Klägerin der Weg offen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Es bleibt abzuwarten, ob sie diesen Weg beschreiten wird, insbesondere da der Bundesgerichtshof bereits vergleichbare Klagen anderer Wirecard-Anleger abgewiesen hat.

