Gewalt gegen Frauen

Fußfesseln und Maßnahmen gegen sexualisierte Fake-Bilder

29. März 2026, 09:00 Uhr · Quelle: dpa
Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen
Foto: Georg Wendt/dpa
Tausende von Menschen gingen in den vergangenen Tagen auf die Straße, um für den Schutz von Frauen vor häuslicher und digitaler Gewalt zu demonstrieren. (Archivfoto)
Den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern, hatte sich schon die Ampel vorgenommen. Durch den Koalitionsbruch gab es Verzögerungen. Justizministerin Hubig bereitet nun eine Reihe von Reformen vor.

Berlin (dpa) - Dass Gewalt gegen Frauen und ihre Herabwürdigung durch sexualisierte Bilder in Deutschland viele Menschen umtreibt, zeigen die Kundgebungen und Debatten der vergangenen Tage. Die schwarz-rote Bundesregierung hat dazu bereits einige Gesetzentwürfe und Vorschläge vorgelegt, andere sind noch in der Pipeline. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Vorhaben gibt es und was kommt wann? 

  • Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner beschlossen, mit dem sich der Bundestag aktuell beschäftigt. Die finale Beratung steht noch aus. Die Pläne orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. Nähert sich der Täter mit Fußfessel - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Hinzu kommen höhere Strafen und soziale Trainingskurse für Täter. 
  • Ebenfalls aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stammt ein Entwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt, der seit dieser Woche intern in der Bundesregierung abgestimmt wird. Hierbei geht es nicht nur um sexualisierte bildbasierte Gewalt wie etwa pornografische Deepfakes, sondern auch um Cyberstalking und KI-generierte Videos, in denen Menschen Dinge in den Mund gelegt werden, die ihrem Ansehen schaden können. Ein Kabinettsbeschluss zu diesem Vorschlag ist in den kommenden Wochen zu erwarten. 
  • Hubig will außerdem, dass Familiengerichte häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, künftig bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen sollten. Auch eine Regelung, die es Gewaltopfern ermöglichen soll, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter herauszukommen, soll kommen. Zu diesen beiden Vorhaben liegen aber noch keine fertigen Entwürfe vor. 

Warum steht digitale Gewalt aktuell so im Fokus?

Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der «Spiegel» berichtet hatte. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die «initiale Berichterstattung» des «Spiegels» gerichtliche Schritte einzuleiten.

Was steht im Entwurf zur digitalen Gewalt?

Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und von KI-manipuliertem Material - sogenannte Deepfakes - soll bestraft werden. Beispielsweise könne das «Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generierten Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden», heißt es zur Erklärung in dem Entwurf. 

Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem sein. 

Dass jemand penetrant den Po einer Joggerin filmt oder eine nackte Frau in der Sauna ohne ihr Einverständnis fotografiert, soll aber explizit verboten sein. 

Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte. Auch die Frage, ob und in welchen Fällen ein Account, der solche unerlaubten Bilder und Videos verbreitet, auf richterliche Anordnung hin gesperrt werden könnte, muss noch geklärt werden.

Justiz / Bundesregierung / Kriminalität / Deutschland / Fragen & Antworten
29.03.2026 · 09:00 Uhr
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