Frontal 21 zu gekündigten Bausparverträgen: Bausparkassen unter Druck
Hoch verzinste Bausparverträge, die vor Jahren abgeschlossen wurden, erweisen sich in Zeiten niedriger Zinsen als erstklassige Geldanlage für Bausparer. Vielen Bausparkassen sind die Altverträge jedoch ein Dorn im Auge und kündigen diese im großen Stil. Aktuell befasst sich auch das ZDF-Magazin Frontal 21 mit diesem Thema und zeigt, wie Kunden vertrieben werden.
Erst kürzlich hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall angekündigt, sich auch künftig von alten Bausparverträgen zu trennen. Diese sind vielen Bausparkassen aufgrund der hohen versprochenen Verzinsung zur finanziellen Last geworden. So haben in der Vergangenheit auch Wüstenrot, BHW und einige Bausparkassen der Sparkassen Bausparverträge gekündigt. Viele Bausparer wehren sich dagegen, sodass immer mehr Fälle vor Gericht landen, berichtet aktuell das ZDF-Magazin Frontal 21.
Doch auch die Gerichte können weder den Bausparkassen noch den Kunden rechtliche Sicherheit geben. In vielen Fällen schlagen sich die Richter zwar auf die Seite der Anbieter und erklären die Kündigung der Bausparverträge unter bestimmten Voraussetzungen für rechtens. Einige Urteile stützen jedoch die Auffassung vieler Bausparer. Hier wird es weiterhin Unsicherheit geben, solange sich der Bundesgerichtshof nicht einschaltet.
Juristen sehen kein Sonderkündigungsrecht für Bausparkassen
Unterstützung bekommen Bausparer derzeit von zwei Juristen vom "House of Finance" der Frankfurter Goethe-Universität. In einem Aufsatz erläutern sie, warum die Bausparkassen kein Sonderkündigungsrecht haben. Den Juristen zufolge "sei es eine originäre Leistung von Kreditinstituten das Risiko von Zinsveränderungen zu berücksichtigen beim Verleihen von Geld zu anderen Laufzeiten als dem Leihen von Geld", berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Billige man das Sonderkündigungsrecht, würden die Bausparkassen belohnt werden, die dieser Aufgabe nicht nachkommen.
Bisher beziehen sich die Anbieter auf ihr Sonderkündigungsrecht, das ihnen als Darlehensnehmer in der Ansparphase des Bausparvertrags nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzesbuches zustehe. Ist der Vertrag bereits seit zehn Jahren zuteilungsreif, könne dieser außerordentlich gekündigt werden.
Bausparkassen unter Druck - Undurchsichtiger Dschungel von Angeboten für Verbraucher
Frontal 21 berichtet aktuell nicht nur über die Kündigungswelle älterer Bausparverträge. Das ZDF-Magazin weist auch darauf hin, dass sich klassische Verträge zum Bausparen aufgrund der niedrigen Verzinsung für die Finanzinstitute kaum rechnen. "Sie müssen sich im Vertrieb etwas Neues einfallen lassen" und greifen zu Kombikrediten, so Frontal 21. Doch diese sind kompliziert und können sich Stiftung Warentest zufolge als Kostenfalle entpuppen. Für Verbraucher wird es daher immer schwerer, den Durchblick zu behalten.
Service: Verbraucher, die auf der Suche nach einer geeigneten Baufinanzierung sind und im Dschungel der Angebote nicht den Überblick verlieren wollen, sollten sich nicht nur auf eine Finanzierungsform wie einen Bausparvertrag festlegen, sondern auch andere Baufinanzierung Angebote in ihre Überlegung einfließen lassen.