Flughafen Hannover-Langenhagen: Umweltdezernent schließt Bejagung von Störchen wegen Vogelschlagrisiko aus - Vergrämung vor Abschuss

(lifepr) Hannover/Langenhagen, 26.08.2015 - Sollte die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH aus Gründen der Flugsicherheit beantragen, Weißstörche im Umfeld der Start- und Landebahnen abschießen zu dürfen, werde die Region Hannover dies umfassend prüfen, kündigte heute Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs an. Priebs reagiert damit auf entsprechende Berichte in den Medien: "Es wäre verantwortungslos, sich mit diesen Konflikten nicht auseinander zu setzen. Die Vorstellung einer regelrechten Bejagung von Störchen ist aber absurd“, so Priebs weiter.

Derzeit führt die Region Hannover mit der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Weißstorchbeauftragten Gespräche über die Frage, mit welchen Mitteln Störche im Nahbereich des Flughafens vergrämt werden können. Es wird darüberhinaus versucht, das Flughafengelände weniger attraktiv zu machen, zum Beispiel über eine Eindämmung des Nahrungsangebotes. Im Gegenzug sollen dafür gezielt Flächen außerhalb sicherheitsrelevanter Bereiche angeboten werden.

Für den absoluten Ernstfall, also eine Situation in der einem Flugzeug während der Start- oder Landephase trotz aller getroffenen Maßnahmen ein konkretes Vogelschlagrisiko droht und die Flugsicherheit nur durch den Abschuss gewährleistet werden kann, werden in diesem Rahmen auch die artenschutzrechtlichen Gegebenheiten geprüft.

Prof. Priebs: „Ein Abschuss von Störchen ist artenschutzrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Wenn der angekündigte Antrag des Flughafens kommt, werden wir die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen intensiv prüfen“.

Die wachsende Storchenpopulation in der Region Hannover gilt als Indikator für eine intakte Umwelt und Artenvielfalt. 51 mit Brutpaaren besetzte Nester hat der Weißstorchenbeauftragte der Region Hannover im Jahr 2015 gezählt. Dieses Ergebnis bezeichnet Priebs ausdrücklich als Erfolg für den Naturschutz. Der Weißstorch ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) streng geschützt. Mit der wachsenden Population geht besonders im sicherheitsrelevanten Nahbereich des Flughafens Langenhagen ein erhöhtes Vogelschlagrisiko für den Luftverkehr einher.

Grundsätzlich bietet das Flughafengelände in Langenhagen ein reiches Nahrungsangebot. Da Störche teilweise an den Umgang mit Menschen gewöhnt sind, gestaltet sich die Vergrämung über Maßnahmen bis hin zum Einsatz von Schreckschusspistolen oftmals schwierig. Aufgrund verschiedener Vorfälle ist diese Herausforderung für die Sicherheit des Luftverkehrs in diesem Sommer wieder verstärkt in den Blick geraten. "Es geht hier um eine verantwortungsvolle Regelung für einen Ernstfall, die Rechtssicherheit schafft. Einen Freibrief zum Töten von Störchen wird es mit mir nicht geben", betonte Priebs.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 26.08.2015 · 15:08 Uhr
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