FDP-Landtagsfraktionen stellen sich gegen Bundesratszustimmung zum Finanzpaket
In einem bemerkenswerten Schachzug haben mehrere FDP-Landtagsfraktionen angekündigt, gegen das geplante milliardenschwere Finanzpaket und die damit verbundene Aufweichung der Schuldenbremse vor den Landesverfassungsgerichten zu klagen. Konkret betrifft dies die Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen, die damit die Zustimmung ihrer jeweiligen Landesregierungen zur Änderung des Grundgesetzes verhindern wollen, über die der Bundesrat am Freitag abstimmen soll.
Die Freien Demokraten äußern erhebliche Bedenken bezüglich der Umgehung der Landesparlamente, die sie in dem Vorhaben von Union und SPD auf Bundesebene sehen. Ihrer Meinung nach wird durch die geplante Grundgesetzänderung die föderale Ordnung untergraben, indem in die verfassungsrechtliche Autonomie der Länder eingegriffen wird.
Dies sei besonders brisant, da in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen die Schuldenbremse nicht in ihrer Landesverfassung verankert ist. Das von Union und SPD angestrebte Finanzpaket soll nicht nur wesentliche Mittel für Verteidigung und Infrastruktur bereitstellen, sondern auch die Schuldenaufnahmefähigkeit der Länder erweitern.
Mit einer zukünftigen Kredithöchstgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und der Zuweisung von 100 Milliarden Euro an die Bundesländer für Infrastruktur und Klimaschutz, bedarf das Vorhaben sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat einer Zweidrittelmehrheit.