Europas Flüchtlingspolitik: Zwischen Recht und Unrecht
Die Migrationspolitik Europas steht erneut im Mittelpunkt der Debatte. Deutschland, das die Dublin-III-Verordnung unterzeichnet hat, ist verpflichtet, bei Asylgesuchen zu prüfen, welches Land für das Verfahren zuständig ist. Dabei ist Deutschland selten zuständig, da die meisten Migranten durch sichere europäische Länder reisen. Vertragliche Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen.
In der Realität werden viele Migranten an den Grenzen Europas mit Gewalt zurückgedrängt, ein Vorgehen, das als "Pushbacks" bezeichnet und zu Recht als illegal angesehen wird. Länder wie Polen, Griechenland und Kroatien sind bekannt für solche Praktiken, während der Großteil Europas angesichts der Effektivität dieser Maßnahmen schlicht wegschaut. Es entstehen Spannungen, weil einige Staaten ihre Verpflichtungen missachten.
Es steht außer Frage, dass Rechtsbrüche selbst dann nicht gerechtfertigt sind, wenn andere Akteure die Regeln brechen. Sollte sich Deutschland, das größte Land der EU, auf solche Methoden einlassen, droht die Gefahr, dass die Europäische Union ihre eigenen Werte untergräbt. Eine solche Entwicklung könnte die EU schwächen und ihrer Grundlage berauben.

