Europarechtliche Klärungen verzögern Sammelklage gegen Vodafone
In einem aufsehenerregenden Verfahren gegen Vodafone bleibt Geduld das Gebot der Stunde. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat verkündet, dass die für Mitte der Woche angesetzte Verhandlung vertagt wurde. Der Grund: Es müssen zunächst entscheidende europarechtliche Fragen geklärt werden, weswegen man den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Unterstützung gebeten hat. Laut einem Sprecher des Gerichts bestehe erheblicher Klärungsbedarf, der eine Einschätzung aus Luxemburg unabdingbar mache.
Im Mittelpunkt steht eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der sich bereits mehr als 110.000 Betroffene angeschlossen haben. Der Kern des Streits sind Preiserhöhungen von fünf Euro monatlich für Festnetz-Internet, die Vodafone im Jahr 2023 durchgeführt hat. Diese betrafen Verträge von etwa zehn Millionen Kunden. Die Verbraucherschützer halten die Maßnahmen für unrechtmäßig und fordern eine Entschädigung der betroffenen Kundschaft.
Vodafone hingegen rechtfertigt die Preisanpassungen mit gestiegenen Betriebskosten und weist die Vorwürfe entschieden zurück. Mit der Verzögerung durch die Einbeziehung des EuGH könnte das Verfahren erst in der fernen Zukunft, vielleicht 2026, ein Ende finden. Diese juristische Auseinandersetzung gehört zu den ersten ihrer Art, die auf Grundlage eines neuen Bundesgesetzes geführt werden. Sie bietet Verbrauchern ein starkes Instrument, um illegitime Kostenforderungen abzuwehren. Letztlich könnte dies den Kundinnen und Kunden von Vodafone zu einer finanziellen Wiedergutmachung verhelfen, ohne dass sie selbst den Weg durch die Instanzen gehen müssten.

