Europäischer Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In vier Fällen hatten Richter Schwerkriminelle erst nach Verurteilung mit Auflagen belegt - ein Verstoß gegen die Menschenrechte, sagen die Richter in Straßburg. Weil zahlreiche Fällen weiter umstritten sind und angefochten werden, könnte die Bundesregierung gezwungen sein, weitere Täter freizulassen. In Deutschland sitzen derzeit etwa 20 Häftlinge in nachträglicher Sicherungsverwahrung.