EuGH-Urteil stützt Eltern von Kindern mit Behinderung: Unternehmen in der Pflicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat kürzlich klargestellt, dass der Schutz vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz auch für Eltern von Kindern mit Behinderung gilt. Nach dem Urteil sind Arbeitgeber laut EU-Recht verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die es den betroffenen Arbeitnehmern ermöglichen, Beruf und Betreuungspflichten miteinander zu vereinbaren, solange dies die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet.
Auslöser dieses richtungsweisenden Urteils war der Fall einer italienischen Mitarbeiterin des Bahnhofs, deren Sohn schwerbehindert ist. Sie hatte mehrfach darum gebeten, an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten eingesetzt zu werden, um ihrer Betreuungspflicht nachkommen zu können. Während der Arbeitgeber zunächst provisorische Lösungen anbot, verweigerte er auf Dauer die Umsetzung dieser Bitte. Nachdem die Mutter den Rechtsweg beschritt und sich an italienische Gerichte wandte, stellte schließlich das oberste Gericht Italiens dem EuGH Fragen zur Interpretation der relevanten EU-Regularien.
Ob der betroffene Arbeitgeber im Einzelfall der Mitarbeiterin gerecht werden muss, bleibt nun den italienischen Gerichten vorbehalten. Dieses Urteil setzt auch für andere nationale Gerichte ein deutliches Signal: Bei ähnlichen rechtlichen Fragestellungen sind sie angehalten, die Auslegung des EuGH zu berücksichtigen.

