EuGH stärkt Verbraucherschutz beim "Kauf auf Rechnung"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel gestärkt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, inwieweit Online-Händler ihre Kunden über die Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Werbung für einen "bequemen Kauf auf Rechnung" informieren müssen.
Nach europäischem Recht gelten besonders hohe Transparenzanforderungen für Verkaufsförderungsangebote. Verbraucher müssen genau wissen, unter welchen Voraussetzungen sie solche Angebote nutzen können. Die Luxemburger Richter erklärten, dass diese Anforderungen auch für den Kauf auf Rechnung gelten könnten. Die endgültige Entscheidung in diesem Fall obliegt jedoch dem Bundesgerichtshof (BGH).
In diesem speziellen Fall ging es um Werbung des Modehändlers Bonprix, ein Unternehmen der Otto-Gruppe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Werbeaussage als irreführend kritisiert, da die erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hinreichend deutlich gemacht wurde. Der BGH hatte daraufhin den EuGH um Unterstützung gebeten.
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil und sieht darin einen Sieg für die Verbraucher. Bonprix wiederum hält an seiner Sichtweise fest, den Sachverhalt damals korrekt kommuniziert zu haben. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus.