EuGH stärkt erneut Fluggastrechte

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flugreisenden. Bei technischen Problemen im normalen Alltagsgeschäft müssen die Fluggesellschaften Entschädigung für große Verspätungen zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof. Ab drei Stunden Verzögerung stehen Passagieren laut EU-Recht in der Regel Ausgleichszahlungen zu. Im konkreten Fall kamen drei Frauen 2011 auf dem Weg von Frankfurt mit mehr als sechs Stunden Verzug im türkischen Antalya an. Das Luftfahrtunternehmen Condor erklärte, Grund sei ein Unfall vom Vorabend.

EU / Verbraucher / Luftverkehr
21.11.2014 · 16:43 Uhr
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