EU-Verkehrsminister debattieren über Änderung der Fluggastrechte: Kontroverse um Entschädigungszeiten
Die Verkehrsminister der EU stehen vor einer wegweisenden Entscheidung: Eine Reform der Fluggastrechte soll festlegen, ab welchem Zeitpunkt Flugpassagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Zur Debatte steht, ob dies bei einer Verspätung ab drei, vier oder fünf Stunden gelten soll. Derzeit zeichnet sich noch keine Mehrheit für einen der Vorschläge ab.
Insbesondere Deutschland wehrt sich vehement gegen die längeren Fristen und plädiert weiterhin für die bestehende Dreistundenregelung. So verkündete Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ihre klare Unterstützung für den Verbleib der geltenden Regelung. Aktuell haben Passagiere laut europäischer Fluggastrechteverordnung ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen, vorausgesetzt, die Verspätung liegt im Verschulden der Airline.
Die Entschädigungsbeträge staffeln sich dabei je nach Flugdistanz und können bis zu 600 Euro betragen. Unterstützung für eine Verlängerung der Frist kommt von den Fluggesellschaften. Diese verweisen auf operative Herausforderungen und eine Umfrage des deutschen BDL-Verbandes, die ergab, dass eine Mehrheit der Befragten eine Fünf-Stunden-Frist akzeptieren würde, sofern das Ziel noch am selben Tag erreicht wird.
Verbraucherschützer schlagen jedoch Alarm: Eine Verlängerung der Entschädigungsfrist könnte bedeuten, dass 80 Prozent der betroffenen Fluggäste keine Entschädigung mehr erhalten würden. Im Europäischen Parlament regt sich Kritik an den Eingriffen der EU-Staaten in die Passagierrechte. Der FDP-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen äußerte Bedenken hinsichtlich der tiefgreifenden Änderungen und sieht die aktuelle Regelung als ausreichend an.
Die Parlamentarier haben bei dieser Entscheidung noch Mitspracherecht, doch es gibt Befürchtungen, dass die EU-Staaten ein beschleunigtes Verfahren durchsetzen könnten, um die Reform schneller als üblich in Kraft zu setzen.

