EU: Uneinigkeit über die Einstufung der iranischen Revolutionsgarden
Die Europäische Union wird die iranischen Revolutionsgarden vorerst nicht als Terrororganisation einstufen. Aus EU-Kreisen wurde bekannt, dass während einer Sitzung der Mitgliedstaaten ein Konsens bezüglich dieses Schrittes nicht erzielt werden konnte. Insbesondere Frankreich, Italien und Spanien bremsen diesen Vorstoß, da diese Länder betonen, dass die Garden bereits unter bestehenden EU-Sanktionen leiden und eine Einstufung als Terrororganisation zu einem vollständigen Abbruch diplomatischer Beziehungen führen könnte. Die Listung wird von vielen als vornehmlich symbolischer Akt angesehen. Im Vorfeld der Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees wurden erneut Forderungen nach einer Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation laut. Die Unterstützer dieses Vorhabens hoffen auf eine Reaktion auf die brutale Niederschlagung von Protesten im Iran, bei der die Garden eine zentrale Rolle einnehmen. Auch die Bundesregierung setzt sich für die Listung der Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime ein und äußerte den Wunsch, baldmöglichste Einigkeit zu erzielen. Stattdessen könnten nun über das EU-Regelwerk zur Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen neue Strafmaßnahmen ins Auge gefasst werden. Diese würden Minister treffen, denen die Verantwortung für die Niederschlagung von Protesten angelastet wird. Die Revolutionsgarden unterliegen bereits bestehenden Sanktionen zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Hierzu zählt unter anderem das Einfrieren sämtlicher ihrer in der EU vorhandenen Vermögenswerte und das Verbot, ihnen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

