EU-Kommission nimmt Googles KI-Praktiken unter die Lupe
Die Europäische Kommission hat Untersuchungen eingeleitet, um zu klären, ob Google seine Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschütztem Material versorgt hat, ohne dafür die erforderlichen Zahlungen zu leisten. Diese Schritte der EU zeigen, dass man entschlossen ist, den rechtlichen Rahmen für die Nutzung solcher Technologien zu wahren. Ein Blick über den Atlantik offenbart zudem, dass Google keinesfalls allein im Fokus derartiger rechtlicher Auseinandersetzungen steht.
In den USA sind derzeit rund 50 ähnliche Verfahren gegen verschiedene Unternehmen anhängig. Ein bemerkenswertes Beispiel ist Meta, das kürzlich eine gerichtliche Zurückweisung einer Urheberrechtsklage für sich verbuchen konnte. Derweil hat der auf KI-Technologie spezialisierte Konzern Antropic eine außergerichtliche Einigung mit Autoren getroffen, die eine Milliardenhöhe erreichte. Ob es Google ähnlich ergehen wird, bleibt abzuwarten, könnte aber durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen.
Solche Entwicklungen werfen grundlegende Fragen über die rechtmäßige Nutzung von Online-Inhalten auf. Es ist eine weit verbreitete Fehlannahme, dass alles im Internet frei verfügbar ist. Vielmehr sind Lizenzverhandlungen zwar oft aufwendig, jedoch unabdingbar für einen fairen Umgang mit geistigem Eigentum.

