Schutzschild gegen Einschüchterungsklagen: Neue Regeln für Journalisten und Aktivisten
Das Justizministerium plant, den Schutz für Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten in Deutschland zu stärken, um sie besser vor Einschüchterungsklagen zu bewahren. Ein neuer Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett derzeit prüft, verfolgt das Ziel, eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Klagen, die lediglich der Abschreckung und Einschüchterung dienen, effektiv abgewiesen werden können.
Im Fokus stehen sogenannte Schikane-Klagen, die vorrangig gegen Personen gerichtet sind, die sich mit kritischen Themen wie Korruption oder Umweltschäden befassen. Diese legalen Einschüchterungsversuche sollen durch die neue Gesetzgebung erschwert werden, indem Gerichte befähigt werden, missbräuchliche Klagen rasch abzulehnen. Zudem soll es einfacher werden, die Prozesskosten zurückzuerhalten, wenn die Klage eine taktische Maßnahme zur Unterdrückung war.
Die geplante Regelung soll jedoch nur bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten gelten, in denen die Parteien unterschiedliche Wohnsitze haben oder internationale Aspekte betroffen sind. Rein nationale Streitigkeiten fallen nicht darunter. Die genaue Abgrenzung, insbesondere bei der Veröffentlichung von Informationen im Internet, wird in der praktischen Rechtsanwendung deutlich werden.
"Einschüchterungsklagen sind in vielen europäischen Ländern zu einem ernsten Problem geworden", so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie betont, dass das bisherige deutsche Zivilprozessrecht bereits gefestigt sei, um solche Missbrauchsfälle zu bewältigen. Mit den neuen Regelungen werden Gerichte zusätzliche Mittel erhalten, um effektiv gegen derartige Klagen vorzugehen.
Ein prominentes Beispiel für die verheerenden Folgen solcher Verfahren ist der Fall der 2017 ermordeten maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia. Sie war Zielscheibe zahlreicher Klagen und recherchierte unter anderem zu hochrangiger politischer Korruption. Der EU-Kommission zufolge sah sie sich 47 Klagen gegenüber.
Solche "SLAPP"-Klagen, kurz für "Strategic Lawsuits Against Public Participation", verdeutlichen oft ein Ungleichgewicht zwischen den wohlhabenden Klägern und den oft weniger gut situierten Beklagten, bei denen die erhoffte Wirkung der Einschüchterung mehr zählt als ein tatsächlicher Rechtsstreitgewinn.

