EU-Kommission nimmt Google wegen Benachteiligung von Verlagsinhalten ins Visier
Die Europäische Kommission hat gegen den US-amerikanischen Internetgiganten Google ein Verfahren eingeleitet, um mögliche Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Stein des Anstoßes ist der Verdacht, dass Google bei der Darstellung von Suchergebnissen gezielt Inhalte von Medien und Verlagen benachteiligt. Ursache dieser Vermutung ist eine interne Richtlinie von Google, die laut Vorwurf Inhalte herabstuft, falls diese spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten beinhalten.
Die Sorge der Kommission ist indes nicht unbegründet: Die Vizepräsidentin Teresa Ribera betonte, dass ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang zu den Suchergebnissen essenziell sei, insbesondere in einer wirtschaftlich angespannten Phase für die Verlagsbranche. Diese Untersuchung soll klären, ob die Praktiken von Google im Einklang mit dem EU-Digitalrecht stehen, welches faire Bedingungen im digitalen Umfeld gewährleistet.
Besonders im Fokus steht Googles „Site Reputation Abuse Policy“. Diese Richtlinie könnte dazu führen, dass legitime Monetarisierungsstrategien der Verlage beeinträchtigt werden. Google argumentiert, dass diese Maßnahme manipulative Praktiken verhindern soll. Die Frage der Kommission bleibt jedoch, ob dadurch die geschäftliche Freiheit und Innovationskraft der Verlage unzulässig eingeschränkt werden.
Diese Untersuchung ist nicht die erste Auseinandersetzung der EU-Kommission mit Google. Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen und insgesamt Bußgelder von rund acht Milliarden Euro wegen Wettbewerbsverstößen verhängt. Sollten sich auch in diesem Fall die Vorwürfe bestätigen, drohen Google erneut empfindliche Strafen bis hin zu Maßnahmen mit strukturellem Charakter.

