EU-Gericht bestätigt Condor-Hilfen: Ryanairs Argumente verpuffen
Das EuGH hat eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die staatlichen Corona-Beihilfen für die Fluggesellschaft Condor gefällt. Im Fokus stand eine Klage des Wettbewerbers Ryanair, die nun als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die irische Airline hatte Einspruch gegen ein finanzielles Hilfspaket eingelegt, das Condor inmitten der Pandemie zugesprochen wurde.
Ryanair argumentierte unter anderem, dass die gewährten Mittel nicht ausschließlich zur Pandemiebewältigung, sondern auch zur Deckung anderer finanzieller Herausforderungen bei Condor dienten. Zudem sollte die Beihilfe gegenüber anderen Marktteilnehmern wie Ryanair diskriminierend wirken. Doch weder das Wettbewerbsargument noch die Vorwürfe unzureichender Prüfung durch die EU-Kommission fanden Gehörg bei den Richtern.
Der EU-Kommission war bereits 2021 die Genehmigung dreier Hilfspakete im Wert von über 525 Millionen Euro für Condor erteilt worden. Eines dieser Pakete, mit einem Darlehen von 144 Millionen Euro, wurde von Ryanair erneut angefochten. Dennoch bestätigte das EuGH die Rechtmäßigkeit der Hilfen, die zur Kompensation von Schäden durch Reisebeschränkungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020 vorgesehen waren.
Rechtsmittel gegen das Urteil sind noch möglich, doch vorerst bleibt der Beschluss zugunsten von Condor bestehen, während Ryanairs Strategie, den Wettbewerb anzufechten, keine Früchte trägt.

