EU-Asylpolitik: Neuer Ansatz schafft Spielraum für striktere Deportationen

Die jüngst erzielte Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament markiert einen potenziell bedeutenden Wandel in der EU-Asylpolitik. Diese sieht vor, dass Asylsuchende zukünftig in Drittstaaten abgeschoben werden können, auch wenn sie keine persönliche Beziehung zu ihnen haben. Ein Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem betreffenden Drittstaat reicht fortan als Grundlage aus, um Schutzsuchende dorthin zu transferieren. Für unbegleitete Minderjährige bleibt jedoch ein verbindendes Element verpflichtend.
Mit dieser Reform erhofft sich die EU mehr Flexibilität im Umgang mit Asylverfahren – ein Ansatz, der als rechtliche Grundlage für Modelle wie das gescheiterte 'Ruanda-Modell' fungieren könnte. Die britischen Bemühungen, Asylsuchende nach Ruanda zu verlagern, wurden letztlich von der Labour-Regierung unter Keir Starmer eingestellt. Aus Deutschland heißt es aus dem Innenministerium, dass die Umsetzung solcher Drittstaatsmodelle zwar juristisch machbar erscheint, in der Praxis jedoch erhebliche Herausforderungen birgt.
Politische Kontroversen blieben nicht aus: Die Verhandlungen um die sogenannte Drittstaatenlösung und eine Liste sicherer Herkunftsländer wurden von einer rechten Mehrheit im Europaparlament vorangebracht. Vor allem Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte befürworten die Verschärfung in der Asylpolitik, was von Sozialdemokraten, Grünen und Linken heftig kritisiert wird. Diese befürchten eine Aushöhlung des Asylrechts, wenn Länder als sicher eingestuft werden, deren menschenrechtliche Standards international umstritten sind.
Neben den generellen Anpassungen bei Drittstaatenabkommen umfasst die Einigung eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Diese soll schnellere Abschiebungen ermöglichen, indem Länder wie Marokko, Tunesien, Ägypten, Kosovo und weitere als sicher gelten. Die Liste, deren Annahme noch formal beschlossen werden muss, wird für alle EU-Länder bindend. Trotz der allgemeinen Kategorisierung bleibt jedoch die Prüfung jedes Einzelfalls ein zentrales Element des Verfahrens.

