Erweiterter Schutz für regionale Produkte: Geografische Herkunftsangaben jetzt auch für Handwerk und Industrie
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine neue Möglichkeit für Hersteller regionaler Handwerks- und Industrieprodukte geschaffen. Neben Alkohol und Lebensmitteln können nun auch diese Erzeugnisse mit einer geografischen Herkunftsangabe in Deutschland geschützt werden. Eine Studie der EUIPO, der EU-Behörde für geistiges Eigentum, hebt 39 potenziell schutzwürdige Produkte und Produktgruppen aus Deutschland hervor. Zu diesen zählen bekannte Erzeugnisse wie Berliner Porzellan, Kölnisch Wasser und Holzfiguren aus dem Erzgebirge. Auch Geigen aus Mittenwald, Produkte der optischen Industrie in Wetzlar sowie die beliebten Ravensburger Spiele sind Teil dieser Liste. Besonders letztere Produkte spielen in der Stadt Wetzlar eine bedeutende Rolle, wo auch der renommierte Kamerahersteller Leica ansässig ist.
Während die entsprechende EU-Verordnung seit 2023 existiert, tritt die Umsetzung in deutsches Recht erst jetzt in Kraft. Bisher bot die EU geografischen Schutz nur für Alkohol und landwirtschaftliche Produkte an, beispielsweise für den Allgäuer Bergkäse, das bayerische Bier oder das Lübecker Marzipan. Geschützte Herkunftsangaben betonen die Bedeutung regionaler Spezialitäten und tragen dazu bei, traditionelles Handwerk und Know-how zu bewahren, die lokale Wertschöpfung zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern. Die Anträge auf diesen Schutz werden zunächst vom Patent- und Markenamt in München bearbeitet und anschließend zur EUIPO weitergeleitet. Die Liste der potenziell schützenswerten Produkte zeigt eine starke Präsenz von Porzellan, unter anderem aus Berliner, Dresdner und Meißner Produktion, auf.

