Erbschaftsteuer auf Immobilien in Bonn: Alles Wichtige einfach erklärt
Freibeträge, Steuersätze, Ausnahmen – so planen Erben realistisch und vermeiden unnötige Belastungen.

07. November 2025, 08:00 Uhr · Quelle: LifePR
Erbschaftsteuer auf Immobilien in Bonn: Alles Wichtige einfach erklärt
Foto: LifePR
Katharina Heid - Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH
Bei der Erbschaft einer Immobilie in Bonn hängt die Erbschaftsteuer vom Verwandtsgrad und Immobilienwert ab. Mit Freibeträgen und Gutachten können Sie die Steuer effektiv senken.

Bonn, 07.11.2025 (lifePR) - Wer in Bonn eine Immobilie erbt, muss oft Erbschaftsteuer zahlen. Entscheidend sind Verwandtschaftsgrad, Freibetrag und der vom Finanzamt angesetzte Wert der Immobilie. Der Überblick zeigt, wann Steuer anfällt, welche Sätze gelten und mit welchen legalen Stellschrauben sich die Belastung senken lässt.

Grundlagen: Was besteuert wird

Besteuert wird der Erwerb von Todes wegen nach ErbStG. Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls – zusammen mit weiterem geerbten Vermögen. Das Finanzamt ermittelt einen Wert; ohne belastbares Wertgutachten kann dieser Ansatz über dem Marktwert liegen.

„Für Erben zählt am Ende der korrekte Wert. Wer einen realistischen Verkehrswert nachweist, zahlt keine Steuer auf Luft“, sagt Katharina Heid.

Freibeträge und Steuerklassen – der schnelle Kompass

Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €

Kinder/Adoptiv- & Stiefkinder; Enkel bei vorverstorbenen Eltern: 400.000 €

Enkel (sonst): 200.000 €

Eltern/Großeltern (Erbschaft): 100.000 €

Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder u. a.: 20.000 €

Nichtverwandte: 20.000 €

Nach Abzug des Freibetrags gilt je nach Steuerklasse ein progressiver Satz (Kl. I/II/III etwa 7–30 % / 15–43 % / 30–50 % – abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs).

Typische Bonner Konstellationen

Bonn hat heterogene Marktsegmente – von Plittersdorf bis Südstadt. Gerade bei Altbauten oder teilsanierten Beständen kann der amtliche Ansatz vom realen Marktwert abweichen (Bauzustand, Rechte/Lasten, Modernisierungsstau). Eine verkehrswertnahe Bewertung ist hier oft der Hebel gegen Überbesteuerung.

„Marktlage und Objektzustand müssen sauber abgebildet sein – nur dann stimmen Steuer und Realität überein“, so Katharina Heid.

Fünf Hebel, um die Steuer legal zu reduzieren

Nachlassverbindlichkeiten ansetzen: Schulden des Erblassers, Beerdigung, Erbschein, Testamentseröffnung; pauschal werden 10.300 € anerkannt (höhere Beträge mit Nachweis).

Verkehrswertgutachten vorlegen: Behörden- und gerichtsfeste Gutachten können den steuerlichen Ansatz senken, wenn der Finanzamtswert zu hoch ist.

Vergünstigung bei vermieteten Immobilien: Für Wohnimmobilien im Bestand wird häufig nur 90 % des Werts angesetzt – das reduziert die Bemessungsgrundlage.

Eigenheim-Sonderregelung nutzen: Ehegatte/Lebenspartner und Kinder können das vom Erblasser selbst bewohnte Familienheim steuerfrei übernehmen – bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche; Bindung an 10 Jahre Selbstnutzung (sonst Rückwirkung).

Stundung prüfen (§ 28 ErbStG): Wenn die Steuer nur durch Verkauf zahlbar wäre, sind zinsfreie Stundungen möglich – wichtig für Liquiditätssicherung.

Was sich seit 2023 bemerkbar macht

Bewertungsparameter wurden marktnäher justiert (u. a. Nutzungsdauer, Sachwert-/Regionalfaktoren). Ergebnis: In gefragten Lagen kann der steuerliche Wert deutlich höher liegen als früher. Das erhöht die Relevanz eines objektbezogenen Nachweises.

Praxisbeispiel – gedanklich vereinfacht

Eine vermietete Wohnung in Bonn wird mit 370.000 € angesetzt, Enkel erbt (Freibetrag 200.000 €). Steuerpflichtiger Teil: 170.000 €. Greift die 10 %-Vergünstigung (nur 90 % ansetzen), reduziert sich die Basis; zusätzlich kann ein realistisches Gutachten den Ansatz weiter senken – häufig mit vier- bis fünfstelligen Effekten.

Schrittfolge für Erben in Bonn

Erbe prüfen: Annehmen oder ausschlagen (Fristen beachten).

Finanzamt informieren: Innerhalb von drei Monaten.

Unterlagen sammeln: Nachlassverbindlichkeiten, Belege, Grundbuch, ggf. Mietverträge.

Wert klären: Verkehrswertgutachten beauftragen, wenn der amtliche Ansatz unrealistisch wirkt.

Steuerbescheid prüfen: Freibeträge/Ermäßigungen korrekt berücksichtigt? Gegebenenfalls Einspruch mit Nachweisen.

„Wer strukturiert vorgeht, behält die Kontrolle – erst Unterlagen, dann Bewertung, dann Steuer. So vermeiden Erben teure Schnellschüsse“, empfiehlt Katharina Heid.

Fazit

Erbschaftsteuer auf Immobilien ist planbar – mit realistischem Wert, passenden Freibeträgen und den richtigen Ausnahmen. In einem Markt wie Bonn zahlt sich sorgfältige Vorbereitung aus: Fakten sammeln, Wert sauber belegen, Vergünstigungen nutzen. So bleibt mehr vom Erbe erhalten.

Immobilien / Erbschaftstäuer / Bonn / Immobilienbewertung / Steuerersparnis
[lifepr.de] · 07.11.2025 · 08:00 Uhr
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