Kritik an Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft sieht Solidarprinzip in Gefahr
Hannover, 28.04.2026 (lifePR) - Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. (DMSG), hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilitätsgesetz), der im Kabinett am Mittwoch, 29. April, beschlossen werden soll, eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Die DMSG übt darin deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen und warnt vor gravierenden Folgen insbesondere für Menschen mit Multipler Sklerose und anderen chronischen Erkrankungen.
Einseitige Belastung der Versicherten – Solidarprinzip in Gefahr
Die DMSG kritisiert grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Finanzierungslast den gesetzlich Versicherten aufbürdet. Die im Entwurf vorgesehenen Mehrbelastungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollen laut Entwurf bis 2030 zwischen 3,3 und 4,8 Milliarden Euro jährlich betragen – eine Summe, die nach Auffassung der DMSG angesichts bereits deutlich gestiegener Zusatzbeitragssätze nicht vertretbar ist. „Es wäre gerechter, über Mittel aus dem Bundeshaushalt alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu beteiligen und nicht nur die gesetzlich Versicherten und die Arbeitgeber", betont Herbert Temmes, Bundesgeschäftsführer der DMSG. Die fehlende Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen sei eine deutliche Entsolidarisierung der Gesellschaft insgesamt.
Cannabis-Therapie: Streichung trifft MS-Erkrankte ohne ausreichende Alternative
Die im Entwurf vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der GKV (§ 31 Abs. 6 SGB V) lehnt die DMSG entschieden ab. Rund 12,5 Prozent der Patientinnen und Patienten, die im Rahmen der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2022 mit Cannabisblüten behandelt wurden, litten an Multipler Sklerose – ein relevanter Anteil, der auf diese Therapieoption angewiesen ist. Die Betroffenen hatten zuvor bereits zugelassene cannabinoidhaltige Arzneimittel wie beispielsweise Sativex erhalten, die sich als unzureichend wirksam oder mit nicht tolerierbaren Nebenwirkungen behaftet erwiesen hatten. Die Begleiterhebung zeigte, dass Cannabisblüten im Vergleich deutlich wirksamer, besser verträglich waren und eine höhere Lebensqualität erzielten. Insbesondere bei der Behandlung einschießender Spastik – einem häufigen und belastenden MS-Symptom – biete die inhalative Darreichungsform aufgrund des schnellen Wirkeintritts erhebliche Vorteile. Die Option einer inhalativen Blüten-basierten Therapie sollte für MS-Erkrankte so lange erhalten bleiben, bis ausreichend Optionen für inhalative Extrakte mit äquivalenter Wirkung zur Verfügung stehen, fordert die DMSG. Etwaige Einspareffekte durch die Streichung seien zudem nicht zu erwarten, da bei Therapieversagen auf andere, kostenpflichtige Alternativen ausgewichen werden müsse.
Rehabilitation: Kürzungen gefährden bewährte Versorgungsstrukturen
Die geplante dauerhafte Begrenzung der Vergütungssteigerungen in Rehabilitationseinrichtungen auf die Grundlohnrate sowie ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 stellen nach Einschätzung der DMSG eine existenzielle Bedrohung für viele Reha-Einrichtungen dar. Die gleichzeitige Abschaffung der erst kürzlich eingeführten Tarifrefinanzierung verschärfe die ohnehin angespannte Lage zusätzlich. Bereits heute übersteige die Nachfrage nach spezialisierten MS-Reha-Einrichtungen das verfügbare Angebot erheblich; Wartezeiten von mehreren Monaten seien die Regel. Die geplanten Kürzungen würden diesen Mangel weiter verschärfen und die Grundsätze „Reha vor Rente" sowie „Reha vor Pflege" faktisch aushöhlen.
Krankengeld: Kürzungen treffen Menschen in existenziellen Notlagen
Die vorgesehene Kürzung der maximalen Bezugsdauer des Krankengeldes sowie die Absenkung der Leistungshöhe lehnt die DMSG entschieden ab. Gerade Menschen mit schubförmig verlaufenden Erkrankungen wie der Multiplen Sklerose seien auf das Krankengeld als existenzsichernde Leistung angewiesen. Die beabsichtigten Kürzungen würden bestehende finanzielle Notlagen weiter verstärken und zu erheblichen psychischen Belastungen führen.
Teilkrankengeld: Chancen vertan, Risiken nicht ausgeschlossen
Die Einführung eines Teilkrankengeldes und einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit (§§ 44c, 44d SGB V) sieht die DMSG zwar grundsätzlich als einen Ansatz mit Potenzial, der vorliegende Entwurf lasse jedoch mehr Risiken als Chancen erkennen. Arbeitgeber könnten den Wunsch nach Teilarbeitsfähigkeit ohne jede Begründung ablehnen; zugleich fehlten ausreichende Schutzmechanismen gegen Druck auf erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die DMSG fordert eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen in Anlehnung an das skandinavische Modell sowie eine verpflichtende vorherige Pilotierung und zeitnahe Evaluation.
Zuzahlungen: Weitere Belastungen für chronisch Erkrankte nicht vertretbar
Die im Entwurf vorgesehenen Erhöhungen der Zuzahlungen – unter anderem auf bis zu 15 Euro – sowie neue Festbetragsregelungen bei Hilfs- und Heilmitteln stellen nach Auffassung der DMSG eine weitere einseitige Belastung für alle Versicherten, insbesondere aber Menschen mit chronischen Erkrankungen dar. Die DMSG befürchtet, dass Betroffene sich medizinisch notwendige Leistungen schlichtweg nicht mehr leisten können, mit unabsehbaren Folgen für ihren Gesundheitszustand. "Wir erwarten, dass die Einführung weiterer Festbeträge und Pauschalen dazu führt, dass viele Menschen finanziell überfordert werden", ergänzt Bundesgeschäftsführer Herbert Temmes. Und dies erfolge außerhalb der Regeln zur Belastungsgrenze durch zusätzlich zu zahlende Eigenbeiträge der Versicherten um eine geeignete Versorgung aufrechtzuerhalten.
Die DMSG fordert grundlegende Nachbesserungen und appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber, den Referentenentwurf zu überarbeiten und nicht zu beschließen. Chronisch kranke Menschen – und insbesondere die rund 280.000 Menschen mit Multipler Sklerose in Deutschland – dürfen nicht die Hauptlast der GKV-Finanzierung tragen. Notwendige Versorgungsleistungen müssen erhalten und weiterentwickelt, nicht abgebaut werden.

