Endstation Tarifkonflikt: Bahn und GDL besiegeln Friedenspflicht

Ein Jahr lang lagen die Nerven blank auf den Schienen der Republik. Nun parkt der Tarifstreitzwist zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL im Abstellgleis: Ein Tarifkompromiss steht. Verhandelt von Bahn-Personalvorstand Martin Seiler und GDL-Chef Claus Weselsky, markiert dieser Abschluss einen vorübergehenden Frieden im heftigen Gerangel um Arbeitszeiten und Entgelte.

Die GDL sichert eine Atempause für Reisende: Bis Ende März 2025 winken keine weiteren Streiks mit der EVG, und mit der Gewerkschaft Platzhirsch GDL sogar bis einschließlich Februar 2026. Weselsky, dessen Pensionierung unmittelbar bevorsteht, hinterlässt damit eine signifikante Hinterlassenschaft.

Seinem designierten Nachfolger, Mario Reiß, obliegt es nun, Weselskys kämpferischen Geist zu erben – oder eigene Akzente zu setzen. Reiß tritt jedoch in große Fußstapfen: Weselsky bezeichnet die eben beendete Tarifrunde als die zermürbendste in seiner Laufbahn. Insbesondere die Auseinandersetzung um die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter symbolisiert das intensive Ringen. Dem jetzt erzielten Kompromiss gemäß, tritt ab 2026 eine graduelle Arbeitszeitreduktion in Kraft, getragen von einem flexiblen Wahlmodell.

Die Vereinbarungen detaillierter beleuchtet:

- Stufenweise Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter ohne Lohneinbußen und mit Optionen für eine individuelle Gestaltung der Arbeitsstunden.

- Ein Entgeltplus für GDL-Mitglieder, in zwei Tranchen verteilt, sowie eine Inflationsausgleichsprämie, die in zwei Zahlungen gewährt wird.

- Die Laufzeit des Tarifvertrags erstreckt sich rückwirkend vom November 2023 bis Ende 2025, gefolgt von einer Verhandlungs- und Friedenspflichtphase.

Allerdings musste die GDL auch eine Schlappe hinnehmen: Die angestrebten Tarifverträge für das Infrastrukturpersonal wurden nicht realisiert. Und obwohl Fahrgäste jetzt erst einmal durchatmen können, steht für Weselsky fest, dass die Fehde mit der Deutschen Bahn AG noch lange nicht ad acta gelegt ist, vor allem hinsichtlich des Tarifeinheitsgesetzes, das aktuell das Gros der rechtlichen Scharmützel ausmacht.

Indes strebt die GDL an, etablierte Tariffortschritte in diversen Betrieben abzusichern. Derweil bleibt der Schienenverkehr von den Gerichtsverfahren unberührt, die Antwort auf die Frage nach den Mehrheitsverhältnissen in den Betrieben wird durch die Richter entschieden. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 26.03.2024 · 18:35 Uhr
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