Elterliche Gleichberechtigung: Regelung zu Sorgerecht leiblicher Väter auf dem Prüfstand
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverheirateter Väter geraten zunehmend in den gesellschaftlichen Fokus. Trotz der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung beider Geschlechter, gibt es Alltagssituationen, in denen diese Parität noch keine Realität ist. Besonders betroffen sind Männer in ihrer Rolle als Väter, insbesondere wenn sie nicht mit der Mutter ihrer Kinder verheiratet sind. In diesem Kontext stehen sie vor einer rechtlichen Benachteiligung, da die Anerkennung der Vaterschaft und das Teilen des Sorgerechts von der Zustimmung der Mutter abhängig ist. Dies resultiert in ein Ungleichgewicht, das betroffenen Vätern im Wesentlichen nur das Recht auf Umgang mit ihren Kindern einräumt, und auch dies gebunden an die Voraussetzung, dass es dem Wohl des Kindes dient.
Die derzeitige Rechtslage spiegelt einen überholten Gesellschaftszustand wider, der die Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung unzureichend würdigt. Die Forderung nach einer zeitgemäßen Anpassung wird lauter, um leiblichen Vätern die Möglichkeit zu geben, über sporadische Treffen hinaus, aktiver am Leben ihrer Kinder teilzuhaben. Während Väter in manchen Fällen von gerichtlichen Entscheidungen profitieren können, verlangen Stimmen aus der Gesellschaft und der Rechtswissenschaft nach einer strukturellen Lösung, die unabhängig von einer Eheschließung die Bindung zwischen Vater und Kind stärkt. Solch ein Fortschritt wird nicht nur im Interesse der Väter gesehen, sondern ebenfalls als Beitrag zum Wohle der Kinder, die von vielfältigen Familienstrukturen umgeben, das Recht auf enge Bindungen zu beiden Elternteilen haben. (eulerpool-AFX)